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Österreich [Editor]
Gesetze und Verfassungen im Justizfach für Österreich: In dem fünften Jahr seiner Regierung — 1786

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https://doi.org/10.11588/diglit.22602#0151
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über die erste Fortstzmig.





de mündlich angebracht werden ..
SchäzNläNM'r beeidigte sind aufzunehmen
---ständischer Güter Bestellung in Gallizien
Schäs^UUA der Landgüter, wie sich bey selben zu benehmen
Urtheil, wem hierüber Exekuzionsercheilung gebühre
Schulbeytrag wird auf dem Lande eingeführet ..
Sequester, wie er zu bestellen . .. .. ..
Sequestrazion kann auch dem Gläubiger überlasten' werden ..
Slchersteüuuq des durch erstes Urtheil erwirkten Rechtes, in welcher
Art sie während der Äppellazion erwirket werden könne
Slsttruug des Unheils durch einen Repräsentanten / wie sich zu beneh-
men seye .. .. .. .. «4
Sl)U^kkUUH des männlichen und weiblichen Vermögens .4
SvlkipUtkUtö UeberlretungSstrafe wird in fünf Jahren verjähret
5) 0 2

daselbst wird eine Berggerichtssubjkituzion errichtet ..
PsaNdUMt 'n Wien wird neu reguliret „
!> ^srLUhrkchteN an selben ist durch die Konkursordnung nichts geändert
unadeliche, unter westen Iurisdikzion er stehe
§ )süNdUUg gerichtliche hat während der Äppellazion nicht statt »
H)ost!)<ÜtUUZkU, wie weitste nicht als ein freyes Eigenthum behandelt
werden können 4. 4» .. ».
PvstPM'to Befreyung in ol6ciost8 .. .. ..
1^1'LAMLtiLci. über Vertretungen vom iz. April 1641 wird aufgehoben
ProWalitätserkläNMg von wem, und wie sie zu geschehen habe
Pi'ÜsUUH der Magistramalkompetenten kann auch durch Delegirung go-
sichehen 44 4, 44 4, ,4, ,,
,--— der Mllitarkompetenren istMitBeyziehungdes;Generalkom-
mando vorzunehmen 44
PUpE^kUAkchkl' sollen im Lande Oesterreich ob der Enns nicht ohne or-
dentliche Schuldbriefe ausgeliehen werden 4.
QuststeUtkU können gerichtliche Gerhabschafren, Curatelen, Atmini-
strazionen erhalten .. 4.
Rechnungen / so über kraditörische Bestzungen in Gallizien anfzuneh--
men sind 4. .. ..
NechLösreMde / wie sich gegen selbe im Fall einer Verabsäumnng zu
benehmen .. .. 4. ». 4.
RkEui'§ hemmt den Rechtszug nicht .4 44
_—--s wenn in selbem ein Bescheid des untern Richters bestät-
liget wird, läßt einen weitern Zug nicht zu
Rt'lEchosLN / wiö weit sie in Trstamentssachen Zeugen seyn können ..
RkslZUÄ^li)U geistlicher Benefizien mir Vorbehalt sind verboten
Rk^lslvu^äumetdnug, Beschwerden, Einreden können ausdemLan-

Slaats-

! Nro. der
Verordnung,
Seite. !
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