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Gesellschaft für Vervielfältigende Kunst [Hrsg.]
Die Graphischen Künste — 30.1907

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Seine K. und K. Hoheit der durchlauchtigste Herr Herzog Otto gest.
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https://doi.org/10.11588/diglit.4256#0049
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zuteil werden laffen. Seine vornehme und höchft liebenswürdige Natur
hat ihn, wie feinen verftorbenen Vater, Seine k. und k. Hoheit Erzherzog
Karl Ludwig, vielfach auch mit Künftlerkreifen in Berührung gebracht,
und es war daher natürlich, daß er nach dem Tode feines erlauchten
Vaters an deffen Stelle das Protektorat über die Gefellfchaft für verviel-
fältigende Kunft übernahm, deren eigentlichfte Abficht, die Förderung
von Kunft und Künftlern, ganz nach feinem edlen Sinne war. Zehn Jahre
lang haben wir die Auszeichnung genoffen, daß Erzherzog Otto unfer
Protektor war und unfere. Angelegenheiten mit Wärme und Liebe förderte.
Wir beklagen heute tief den Verlud unferes huldvollen Protektors, des
erlauchten Prinzen, der der Mit- und der Nachwelt ein erhabenes Beifpiel
kunftfreundlicher Gefinnung gegeben hat.


 
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