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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0201
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— 189 —

447. 1553 August 8. Limburg.

Johann Krebs, Pfarrer und Landdechant zu Durkheim, be-
urkundet, als Notar einen Teilungsvertrag des Limpurger Abtes,
Johann von Bingen, mit den Brüdern Friedrich und Tiburtius
Beehtolif v. Flerssheim, als derzeitigen Kollatoren der Pfründe des
Hochaltars S. Crucis im Kloster Schonveit über die Einkünfte —
bestehend in 32 Malter Korn und 1 Fuder Wein — dieser seit
sechs Jahren unbesetzten Pfründe, deren Stifter Ritter Friedrich
v. Meckenheim d. A. gewesen war. Nach diesem, bis zu einer
eventuellen Wiederherstellung des Klosters Schonveit und der dadurch
bedingten Wiederbesetzung der Pfründe giltigen, Teilungsvertrage
sollen die Brüder v. Flerssheim jährlich 16 Malter Korn und 1/t
Fuder Wein, sowie das Pfründehaus neben der Wirtschaft „Zum
Schwanen" in Durkheim gelegen, bekommen, während Abt und
Konvent von Limpurg die andere Hälfte der Einkünfte gegen
Persolvierung der Stiftmessen beziehen soll. Zeugen: Peter von
Bacharach, Pfarrer zu Wachenheim, und Johann Hoffmann,
Benefiziat zu Durkheim.

Kopie im Kreisarckiv Speier.

448. 1557 Mai 8. Speier.

Syfridt Pfefferkkorn, Lic. utr. jur., Kanonich bei St. German
und Moriz und bischöflicher Generalvikar zu Spei er, genehmigt auf Vor-
stellung der Gemeinde Heinfeld, wie sie, weil die Kirche zu Heinfeld
eine Tochterkirche, ohne allen Zuschuss seitens des Speierer Dom-
kapitels als Kollators der Pfarrei die Baulast an Kirche und Pfarrhaus
tragen müsse, wie das letztere durch Schuld des letzten Pfründe-
besitzers baufällig geworden, wie endlich die spezifizierten Pfarrgefälle
durch die Ungunst der Zeit zusammengeschrumpft seien — dass das
Frühmessbenefizium S. Jodoci in Heinfeld, dessen Kollatur der
Pfarrgemeinde zusteht und das zur Zeit unbesetzt ist, mit seinem
in gutem Zustand befindlichen Pfründehaus und seinen näherbezeich-
neten Gütern und Gefällen derart mit der Pfarrei vereinigt werde,
dass 1. die Güter und Gefälle der Frühmesspfründe fortan eineu
Teil der Pfarrpfründe bilden; 2. das Frühmesspfründehaus fortan
dem Pfarrer zur Wohnung diene und 3. die Pfarrgemeinde wie bisher
Kirchenbaulast habe, dafür aber das verfallene bisherige Pfarrhaus
zu Eigentum erhalte. Hiezu erteilen Jost Beyer, Präsenzmeister,
sowie Johann Wolff und Wolfgang Werttwein, Präsenzprovisoren,
namens des Speierer Domkapitels ihre Zustimmung.
Kopie im Kreisarchiv Speier.
 
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