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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0296
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— 284 —

Zustimmung, dass das Stift nunmehr in den realen Besitz besagter
Kirche gleichsam als Pastor trete und einen Pfarrvikar bestelle.
— Datum: In festo b. Mariae Magdalenae.

Kopie im Metzer Bezirksarchiv.

701. 1290 Dezember.

Boemund, genannt v. Grimberch, Herr zu Daiestuel, be-
urkundet, dass er in dem Streite zwischen Frau Liesa v. Castel
(de Oastris), Witwe des Bitters Johann genannt Galliens, und
ihren Söhnen Lampert, Johann und Heinrich auf der einen Seite
und Frau Beatrix, Witwe des Hugo v. Breidenbach, und ihrem
Sohn Thilemann, sowie der Frau Elizabet, Witwe des Edelknechts
Theodorich genannt Boipa, anderseits wegen des von ihm zu Lehen
rührenden Patronatsrechtes an der Pfarrkirche zu Habbekurcha
[Habkirchen) einen Ausgleich dahin zustande gebracht habe, dass
bei der nächsten, durch Abgang des derzeitigen Pastors Walter von
Megsenburch eintretenden Vakatur gedachter Pfarrkirche Frau Liesa
mit ihren Söhnen und bei der übernächsten Vakatur die Gegenpartei
das Besetzungsrecht auszuüben habe und dass weiterhin in der Aus-
übung des Präsentationsrechtes solcher Massen gewechselt werden solle.
Original (Perg.) im Münch. Beichsarchiv.

702. 1290 Dezember.

Johann, Archidiakon der Metzer Kirche, beurkundet, dass vor
ihm Liza v. Castel (de Castris), Witwe des Ritters Johann genannt
Galliens, und ihre Söhne Lambert und Johann einerseits, Beatrix,
Witwe Hugos v. Breidenbach, Thielman, ihr Sohn und Elisabeth,
die Witwe des Edelknechts Tbeoderich genannt Beupe, anderseits
in ihrem Streite wegen des Patronatsrechtes an der Kirche zu
Hapkirche sich gütlich dahin geeinigt haben, dass die von erwähnter
Beatrix und ihren Parteigenossen dem Diakon Walter auf die oben
erwähnte Pfarrkirche erteilte Präsentation zu Recht bestehen solle,
während bei der nächsten Vakatur die Präsentation eines neuen
Pastors der Gegenpartei zustehen solle und dass dieser Wechsel in
der Ausübung des Patronatsrechtes für alle Zukunft stattzufinden
habe — und 'erteilt dieser Übereinkunft die Bestätigung.
Original (Perg.) im Müneh. Beichsarchiv.

703. 1292 Juni 11. Metz.

Burchard, Bischof von Metz, erlaubt dem Prämonstratenser-
kloster Wadgassen {,, Wadegozinga") in der Trierer Diözese die Pasto-
rien der Kirchen zu Hatwilre und Onesheym, deren Kollatur dem
 
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