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Glöckner, Karl [Hrsg.]; Historische Kommission für den Volksstaat Hessen [Hrsg.]
Codex Laureshamensis (Band 1): Einleitung, Regesten, Chronik — Darmstadt, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.20305#0044
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32

Zeitangaben waren in den Quellen des Chronisten kaum enthalten. Daher be-
ginnen gleich nach dem gesicherten Gründungsjahr (764) schon mit K. 3, dem An-
griff' Heinrichs auf die Selbständigkeit des Klosters, zahlreiche falsche Datierungen*),
besonders in den Regierungsjahren der Abte.

5 Das Übel wird je länger je schlimmer. Falsche Auslegung der Urkunden führt

den Chronisten zu ganz ungereimten, sich selbst widersprechenden Angaben über die
Wahl Liuthers (K. 53, 55, 62), die Regierungszeiten der folgenden Abte Ebergis,
Bruno, Gerbodo stellen in K. 66, 68, 70 ein unentwirrbares Fehlerknäuel dar, so daß
der Chronist sich gezwungen sah, von hier ab auf alle festen Zeitangaben zu ver-

i ziehten.2)

Die Armut dieses literarischen Nachlasses aus vier Jahrhunderten einer großen
lieichsabtei ist auffallend. Doch bietet die Geschichte der benachbarten Kirchen von
Speier, Worms und Mainz kein anderes Bild; auch dort «hat die Literatur nie recht
gedeihen wollen».3)

V. Die Quellen der Urkundenkopien.

«Privilegia tarn apostolica quam imperatoria ipsorumque largitiones seu caeteras
iidelium dei donationes ex diversis sparsim exemplaribus in unius corporis fascem
collecturi . . .», also aus den verschiedenen Einzelexemplaren von hier und da
ein einheitliches Werk zu machen ist nach der Vorrede Aufgabe der Kopisten.
Überall blickt die bunte Masse ihrer Vorlagen durch, so in der wiederholten Wendung
singule donationum carte4), noch deutlicher im Berichte von dem «Verluste ge-
wisser Schenkungsurkunden»0) und in dem dazu gehörenden Privileg von 779/784
über diese cartae per diversa loca ecclesiae suae perditae0), klar und deutlich in der
Versicherung des Kapitels 3684: Revolvat in bibliotheca s. Nazarii singulorum datorum
cartulas, et inveniet ibi omnia. Nirgendwo findet sich auch nur eine Andeutung von
der Existenz eines Traditionsbuchs nach Art der bayrischen7); wie jene schwäbischen
Kopisten für die ältere Zeit, wie der Schreiber des Cod. aur. Epternacensis mußten
sich auch die Lorscher erst in dem «Urwalddickicht der Schenkungen»8) zurecht-
finden, bis sie alles in ihren einen Band ordnen konnten.

Allerdings zeigt der Codex den räumlichen Aufbau der fuldischen Chartulare,
die zeitliche Ordnung der bayrischen Traditionsbücher. Doch erklärt Hand E im
Vorwort des Kopialbuchs ausdrücklich, daß die räumliche Gruppierung ihr eigenes

J) Nicht einmal die Kirchweihe (K. 7) stimmt (777 statt richtig 774).

2) Er bringt nur noch die Jahre, die er in seinen Quellen fand: 1053 (statt richtig 1052) K. 123,
1090 K. 134, 1130 K. 143.

3) Wattenbach, G. Q. II6, 401, 405, 110.

4) Zunächst nur von ihren Kopien gesagt, K.2; 17. Ähnlich, aber weniger beweiskräftig, auch
Hand E: ad diversas Christi fidelium traditiones per diversos pagos et provincias in diversis locis
ac terminis transscribendas accingamur. Einharts Urkunde ist 1095 als Einzelexemplar vorhanden,
nr. 141.

5) amissis quibusdam donationum cartis, K. 9.

6) Offenbar handelte es sich nicht nur um einige Urkunden, da man sonst nicht vom König
das Privileg nr. 9 erbeten hätte.

7) Vgl. mit obigen Stellen das Vorwort Konrads v. Freising (1187): volumina huius ecclesiae
tum traditiones regum . . . continentia. Q. u. E. z. bair. u. d. Gesch. N. F. 4, XXIII.

8) «Testamentorum densissimam silvam . . suo loco et ordine . . describere curavi und: con-
geriem testamentorum . . in unum Ii bei Ii corpus redigamus», heißt es im Cod. Ept. Scriptores XXIII,
38 und 47.
 
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