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Glöckner, Karl [Hrsg.]; Historische Kommission für den Volksstaat Hessen [Hrsg.]
Codex Laureshamensis (Band 2): Kopialbuch, Teil 1: Oberrhein-, Lobden-, Worms-, Nahe- und Speiergau — Darmstadt, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.20306#0534
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Im Verlag des Historischen Vereins für Hessen ist ferner
erschienen:

Mainzer Urkundenbuch

Erster Band: Die Urkunden bis zum Tode Erzbischof Adalberts I.
(1137). Bearbeitet von Manfred Stimming. 1932. Gr. 8°. 608 Seiten.
Preis 40 RM.

Die Urkunden der Erzbischöfe von Mainz, der ersten geistlichen Fürsten
des Reiches, lagen in älteren Ausgaben, die wir den fleißigen Editoren des
18. Jahrhunderts zu danken haben, zum großen Teil vor. Auch heute er-
kennen wir den Wert dieser Publikationen von Gudenus und Würdtwein
dankbar an, aber weder sie, noch auch die Mainzer Regesten von Böhmer -
'Will konnten dem genügen, was die heutige Geschichtswissenschaft verlangen
muß. Die großen Fälschungen von Schott und Bodmann haben zudem eine
peinliche Unsicherheit hervorgerufen. Eine so große Aufgabe wie die Heraus-
gabe eines Mainzer Urkundenbuchs konnte aber nicht von einem Privaten
übernommen werden, hier mußte eine starke Organisation eintreten.

Als im Jahre 1906 der damalige Staatsarchivar Dr. J. R. Dieterich dem
hessischen Ministerium des Innern den Plan der Gründung einer Historischen
Kommission vorlegte, wurde die Herausgabe des Mainzer Urkundenbuchs als
eine der wichtigsten Aufgaben bezeichnet. Die Historische Kommission für
das Großherzogtum Hessen trat im Jahre 1907 ins Leben. Sofort wurde ein
Ausschuß für das Mainzer Urkundenbuch errichtet und an seine Spitze
Johannes Haller berufen, der damals an der hessischen Landesuniversi-
tät in Gießen wirkte. Haller wurde auch Bearbeiter des Urkundenbuches und
hat den Plan für die Edition und die technische Einrichtung entworfen. Es
sollten alle Urkunden der Mainzer Erzbischöfe, des Domkapitels und der
übrigen geistlichen Stifte und Klöster, der weltlichen und geistlichen Be-
hörden und die der Stadt Mainz bis zum Jahre 1250 aufgenommen werden.
Beim Fortschreiten der Bearbeitung ergab es sich in näherer Ausführung des
Hallerschen Planes als zweckmäßig, Urkunden, in denen Mainz nur als Aus-
stellungsort, oder in denen der Erzbischof formelhaft als Intervenient ge-
nannt wird, ferner Briefe, soweit sie sich dem Inhalte nach nicht den Man-
daten nähern, Weihnotizen und die Statuten der Provinzialsynoden nicht
aufzunehmen. Das Werk sollte drei bis vier Bände umfassen, die Urkunden
der Stadt Mainz sollten noch außerdem in einem über 1250 hinausreichenden
Band herausgegeben werden. Der jetzt vorliegende erste Band umfaßt die
Zeit bis zum Tode des Erzbischofs Adalbert I. (1137). Er bietet nicht nur
eine Grundlage für die Mainzer Geschichte, sondern er bringt auch wichtige
Beiträge zur Geschichte des Mittelrhein-Maingebietes, Hessens, Thüringens
und des Eichsfeldes. Als besonders wichtig werden sich die Nachrichten zur
Geschichte der führenden Adelsfamilien erweisen, die durch das ausführliche
Register aufgeschlossen werden.

C. F. Wintersche Buchdruckerqi in Darmstadt.
 
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