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Göbel, Heinrich; Göbel, Heinrich [Hrsg.]
Wandteppiche (II. Teil, Band 1): Die romanischen Länder: Die Wandteppiche und ihre Manufakturen in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal — Leipzig, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.16360#0375
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Montau b an. M u r e t

Montauban. Mürel

1688 ist Michel Du Roy «marchand tapissier8 in Montauban ansässig. Sein Fach-
genosse Honore du Plan, ein eifriger Anhänger des reformierten Bekenntnisses, hat ihm
kurz nach der Widerrufung des Ediktes von Nantes den Platz geräumt, um mit seinem
Weibe in den Staaten des Großen Kurfürsten eine neue Heimat zu linden. Über die
weiteren Lebensschicksale des du Plan — er arbeitet 1699 in Prenzlau als Wirker —
ist wenig bekannt (1).

Michel Du Roy übernimmt, gemeinsam mit dem Aubussoner Meister Jean Rogier,
die Ausführung einer heraldischen Folge — das von Genien getragene Doppelwappen
Frankreichs und Navarras prangt, von dem Hoheitszeichen der Stadt flankiert, von
der Grafenkrone überhöht, auf blauem, mit Lilien übersätem Grunde — für die „con-
suls et syndic de Montauban". Der Behang diente in festlichen Tagen dem Amts-
gestühl der Kathedrale als schmückende Rückwand; hinsichtlich Güte und Art der
Durchführung bildete der Wappenteppich am Kirchengestühl der Herren vom Ober-
steueramt die vertragliche Grundlage. Aller Wahrscheinlichkeit nach stammt auch
die letztere Arbeit aus dem Atelier des Du Roy. Eine zweite Wirkerei, wiederum
für die Stadtbehörde von Montauban, „sur la table de la chambre du secrötariat de
l'Hotel de ville", gibt sich einfacher; sie beschränkt sich auf die Darstellung des
Stadtwappens auf heraldischem Grunde. Die Decke besitzt eine Größe von l1/» auf
3 Ellen, der ersterwähnte Behang mißt S1^ auf 2 Ellen, der Einheitspreis beläuft sich
auf 11 Livres (2). Beide Wirkereien sind verschwunden. Möglicherweise stellen zwei
Zeichnungen der Sammlung Ingres im Museum zu Montauban — drei Wappen auf
lilienbesätem Fond (no 439), die Hoheitszeichen von Frankreich und Navarra (no 440) ■—
Teilwiedergaben dar. Eine Nachprüfung war mir nicht möglich.

Den einzigen Nachweis, der auf eine Wandteppichmanufaktur in Muret schließen
läßt, bringt I. Soil (3): „1566 — De Fredericg Cailleberghe marchand, demeurant ä
Muret pays de France ä cause de marchandise de tapisserie, que^il debvoit ä la dite
maison mortuaire (Mathieu Brans, Wirker zu Tournai) de reste de plus grande somme
11° LVlb.Vs."

Die Feststellung ist insofern von besonderem Interesse, als sie unzweideutig den
Einfluß der Tournaiser Wirkereien auch auf Südfrankreich dokumentiert.

Es erübrigt sich, Orte wie Albi (4), Nimes u. a. (vergl. Aubusson, Anm. IS), die seit
dem 16. Jahrhundert vorübergehend Kleinateliers beherbergten, gesondert zu behandeln.

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