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Göbel, Heinrich; Göbel, Heinrich [Hrsg.]
Wandteppiche (II. Teil, Band 1): Die romanischen Länder: Die Wandteppiche und ihre Manufakturen in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal — Leipzig, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.16360#0434
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Rom

Kirchenstaat.
Rom.

1451 steht Papst Nikolaus V. mit dem Sieneser Wirker Giachetto di Benedetto aus
Arras in geschäftlicher Verbindung (1). Es handelt sich um eine umfangreiche Petrus-
folge, die dem Meister mit 525 Goldflorins vergütet wird. Die Durchführung der
Serie, wohl auch noch anderer Arbeiten, erfolgt in Rom, 1456 kehrt Giachetto nach
Siena zurück. Eine weitere Nachricht, datiert vom 2. Mai 1455, dem Sterbejahr des
kunstsinnigen Papstes: «Simili modo solvi facietis provido vir Reginaldo de Maincourt
parisiensi ad texturam cujusdam panni daraze pr o smo d. n. papa cum quatuor aliis
sociis deputato fl. auri de camera septuaginta tarn pro salariis quam expensis eorum
duorum mensium vid. Marth et Aprilis proxime praeteritorum at rationem quatuor fl.
similium pro salario et aliorum trium similium (pro expensis) pro quolibet
mense" (2).

Müntz schließt m. E. mit Recht auf eine römische Wirkerniederlassung, Pietro Gen-
tiii (3) steht auf dem Standpunkt, daß es sich lediglich um den Bezug französischer
Wirkteppiche handelt. Die einzige, wenn auch bedeutsame golddurchwirkte Folge,
die sich mit de Maincourt's Atelier in Verbindung bringen läßt, ist die „Erschaffung
der Welt". Die Reihe steht weit über dem Durchschnitt der Erzeugnisse der in
Italien sporadisch angesiedelten Ateliers, sie zählt zu den besten Folgen des päpst-
lichen Schatzes; der Mailänder Historiker Corio (Ende des 15. Jahrhunderts) nennt sie
„il piü bello panno che siä trä Cristiani", ein recht weitgehendes Lob, wenn man
bedenkt, daß die hervorragendsten Arraser, Pariser und Tournaiser Behänge sich im
Besitze des Papstes befanden (4). 1518 führt sie das Inventar Leo's X. als „magnus
et pulcher"; die Wappenschilder Nikolaus V. und Calixtus III., die den Behängen ein-
gewirkt waren, schließen jeden Irrtum aus (5).

Im Laufe des 16. Jahrhunderts tauchen hin und wieder die Namen von Wirkern
auf. Sie sind jedoch lediglich mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt, u. a. ist der
«tapicerius Arnoldus de Zagres" — augenscheinlich ein Mitglied der bekannten Brüsseler
Familie der Seghers (Pzegre) — in der Zeit von 1507 bis 1512 für Papst Julius II.
tätig, er bezieht einen Monatssold von zwei Florins. Der prunkliebende Medici
Leo X. steht in enger Verbindung mit dem berühmten Brüsseler Meister Pieter van
Aelst, von einer einheimischen Werkstatt ist nicht die Rede. Weniger klar liegen die
Verhältnisse unter Clemens VII. (1523—1534). Zu denken gibt ein Passus aus dem
Sachverständigengutachten, das sicli im Juni 1531 mit der endgültigen Übernahme
der von Pieter van Aelst gelieferten Behänge der „scuola nuova" befaßt (6). Als tech-
nische Beurteiler fungieren Angelus de Farfengo aus Cremona und Johannes Lengles
de Calais. Handelt es sich um Inhaber privater Ateliers oder nur um zwei in Rom
ansässige Wirkereihändler? Die Tatsache, daß ihnen eine so bedeutsame Folge wie
die van Aelst'sche Arbeit zur Begutachtung vorgelegt wird, stellt jedenfalls ihre wirk-
technische Sachkenntnis außer Zweifel. Die größere Wahrscheinlichkeit, die sich in
erster Linie auf den Herkunftsort gründet — weder Calais noch Cremona besaßen
Bildteppichmanufakturen — spricht für den Maklerberuf; es ist allerdings nicht aus-
geschlossen, daß die beiden ein oder mehrere Ateliers für Ausbesserungsarbeiten,
vielleicht auch zur Her stellung der gängigen Garten- und Wappenteppiche nebenbei
betrieben. Ein Meister Adrian, der 1532 und 1542 als beamteter Wirker tätig ist, be-
faßt sich lediglich mit der Instandhaltung des umfangreichen päpstlichen Textilien-
schatzes.

Erst Paul IV. (1555—1559) macht einen ernsthaften Versuch, die Bildwirkerei in
Rom endgültig einzubürgern. Er setzt sich mit Jan Rost, dem Leiter der medieeischen

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