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Göbel, Heinrich; Göbel, Heinrich [Hrsg.]
Wandteppiche (II. Teil, Band 1): Die romanischen Länder: Die Wandteppiche und ihre Manufakturen in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal — Leipzig, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.16360#0475
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Spanien, N a v a r r a

Spanien.

Königreich Navarra.

Die Erörterung der spanisch-maurischen Wirkereien unter der Herrschaft der cor-
dovanischen Omaijaden und ihrer Nachfolger fällt nicht in den Bereich des vorliegenden
Bandes. Die äußerst interessanten Arbeiten finden in dem vierten Teile meiner „Wand-
teppiche", der sich mit den außereuropäischen Wirkereien befaßt, ihre Bearbeitung.

Der Bedarf Spaniens an reichen Wirkteppichen ist im 13., 14. und 15. Jahr-
hundert außerordentlich groß, die «drap de Ras11, die kostbaren golddurchwirkten
Erzeugnisse von Arras, finden in zahlreichen Dokumenten Erwähnung. Die vom
27. Februar 1347 datierte Verfügung König Peters III. von Aragonien spricht von einem
«drap, les ymages del reys devall scrits, es assaber: de Julius Cesar, Ector, Alexandre,
Judas Macabeu, David, Josue, Carles Magnes, Godofre de Billo, e del rey Artus", das
von Avignon (Avinyö) nach Ramon de Boyl gebracht wird. Die Provenienz findet keine
nähere Erörterung. Die Möglichkeit, daß es sich um eine frühe Pariser Arbeit handelt,
liegt nah; die Serie der neun Helden wird sowohl in Paris, als auch in Arras un-
zähligemal in reicher und einfacher Ausführung auf die Gezeuge gelegt (1). Unter
dem 13. Oktober 1351 ist von zwei Bild Wirkereien die Rede „ ... et quorum unus
et cum istoria novem militum, et eius precium dicitur esse quinquaginta florenorum
auri, alius vero est de rac (aus Arras) cum istoria de les XII passes et militis Bar-
gello, cuius precium, sicut fertur est trecentorum florenorum auri" (2). 1356 hören
wir von einem Arraser Jagdteppich und von zahlreichen Pariser und Arraser Figuren-
behängen. Ähnliche Angaben finden sich in den königlichen Verfügungen vom
25. Juli 1363, 26. Mai 1371, 17. November 1401 usw. In keinem Falle ist von ein-
heimischen Erzeugnissen die Rede. Ebenso lassen uns die Inventare des königlichen
Hauses und der großen Kathedralen (Salamanca [1275] u. a.), die zahlreiche Belege
über vorhandene reiche Textilienbestände bringen — zumeist ist die Unterscheidung,
ob es sich um gewirkte Wandteppiche, um Stickereien oder Stoffe handelt recht
schwierig —, völlig im Stich.

Namen vön Wirkern kommen hie und da vor, es handelt sich jedoch nicht
um Atelierinhaber, sondern um amtlich beschäftigte Meister, denen die Pflege des
fürstlichen Textilienschatzes, das Aufhängen der Teppiche bei Festlichkeiten, die nach-
folgenden Instandsetzungen, das Auslüften usw. oblag. Eine Ausnahme scheinen die
beiden Meister Lucian ßartholomeu (Bertolomeo) und Juan Noyon zu machen, die
1411/13 im Auftrage Karls III., des Königs von Navarra, auf Schloß Olite tätig sind.
Der erstgenannte fertigt „un tapiz de antaliza" — eine Hautelissearbeit — „con las
imagines de sant Luis e sant Nicasio", ein für die Kapelle der Königin auf Schloß
Tafulla bestimmtes Antependium (3). Es bleibt aber trotz des Ausdruckes „antaliza"
zweifelhaft, ob es sich tatsächlich um Wirker handelt. Ich habe bei Besprechung der
frühen niederländischen Manufakturen mehrfach auf das starke Schwanken der tech-
nischen Ausdrücke, gerade in der Frühzeit, hingewiesen. Nachdenklich stimmt die
Notiz vom Jahre 1413: „cuatro fageros que llevaron el gran telar de los brodaderos
tapiceros al palacio". Andererseits ist die Doppeltätigkeit — als Sticker und Wirker
— des öfteren gerade für die kleineren burgundischen Ateliers des 14. und 15. Jahr-
hunderts bezeugt.

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