Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
bürgerlicher Haltung Geschaffene erhielt gebührende Anerkennung, als 1827 die Pfarrkirche
zur Metropolitan- und hohen Domkirche erhoben wurde. Damals kamen die wertvollsten
Arbeiten der Silber- und Goldschmiede hinzu, die im fürstlichen Auftrag der Bischöfe von
Konstanz entstanden waren.

BÜRGERMEISTER UND RAT IN IHRER SORGE
UM DAS GEISTLICHE LEBEN DER BÜRGER

Der Blick in die Vergangenheit kann keineswegs den Anspruch erheben, ganzheitlich zu sein,
da alles nur unter dem Gesichtspunkt des Münsterschatzes betrachtet ist. Und doch kommt eines
klar zum Ausdruck: die Liebe der Freiburger zu ihrer alten Mutter- und Pfarrkirche „Unsrer
Lieben Frau“, für die sie aus stolzem, bürgerlichem Bewußtsein und tief-innerer Verbundenheit
jahrhundertelang die größten Opfer brachten. Mit Bewunderung erfüllt einen auch die herzhafte
Religiosität der Bürger, denen der Glaube das „Salz des Lebens“ war. Für uns vielleicht be-
fremdend, da ungewohnt, ist der Einfluß, den vor allem Bürgermeister und Rat im Mittelalter
bis zum Ende der Barockzeit auch in kirchlichen Dingen hatten. Nach damaligen Verhältnissen
kam der Stadt nicht nur die Oberaufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung des Mün-
sters zu, für die sie einen geeigneten Priester ernannte und drei Ratsmitglieder zu Münsterpflegern
wählte, sondern sie hatte auch das Recht der freien Pfarrerwahl laut Gründungsurkunde,
die allerdings vom Bischof von Konstanz anerkannt werden mußte, ein Recht, das die Grafen
von Freiburg der Stadt nahmen und das später, als die Universität das Patronat über das Münster
erhielt, von dieser ausgeübt wurde. Die meisten Pfarrer waren gleichzeitig auch Lehrer an der
Hohen Schule. Die Stadt ernannte auch den Münsterprediger und bestimmte außerdem, daß
der Inhaber der städtischen Pfründe, der Custos, die Verantwortung für das gesamte Heiltum
hatte. Eigentümlich berührt uns, daß am 15. März 1627 der Rat beschloß, die Ablieferung der
Beichtzettel in die Stadtkanzlei zu veranlassen, um die Säumigen besser kontrollieren zu können,
d. h. die Stadt wachte darüber, ob die Bürger ihre österliche Pflicht erfüllten. Wenn diese
beichteten, erhielten sie nach der Lossprechung vom Priester einen sogenannten Beichtzettel, der
jetzt von der Stadt vereinnahmt und überprüft wurde. Sie empfahl ferner am 4. April 1631 den
Bürgern, die österliche Kommunion herkommensgemäß im Münster zu empfangen110. Bei-
spiele dieser Art lassen sich in den Ratsprotokollen vielfach finden. Doch diese wenigen mögen
genügen, um aufzuzeigen, wie stark das Stadtregiment sich auch um das geistliche Wohl seiner
Bürger kümmerte. Nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges gelobten Bürgermeister und
Rat im Münster feierlich die Abhaltung einer Wallfahrt nach Maria Einsiedeln, die 1649 durch-
geführt wurde. Dort hingen sie in der Gnadenkapelle eine silberne Votivtafel mit der Ansicht

39
 
Annotationen