VERKAUFS BEDINGUNGEN
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung durch den Auktions-
kommissar Herrn Werner Haehnel statt.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10" ,, zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern zu vereinigen und zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau ein-
zuhalten.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk
noch einmal ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.}
Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der
Auktion an die Käufer ausgehändigt werden.
Zur Übernahme von Aufträgen bin ich gern bereit. Ich bitte
im Interesse der Auftraggeber um frühzeitige Ubersendung der
Aufträge, da sonst für sorgfältige Ausführung keine Gewähr
geleistet werden kann. Aufträge, die nach dem 27. JVlai 1918
eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Den Inter-
essenten, die an der Besichtigung und Auktion nicht persönlich
teilnehmen können, gebe ich bereitwilligst Auskünfte und Taxen.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der
Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu
überzeugen,) können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage
nicht berücksichtigt werden.
Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- und Landgericht I, Berlin.
An mir unbekannte Besteller liefere ich ausnahmslos nur gegen
Voreinsendung oder Nachnahme des Betrages.
O
Da jede Zuschrift beantwortet wird, bitte ich, nicht
erledigte Briefe usw. als verlorengegangen zu
betrachten und gütigst wiederholen zu wollen.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung durch den Auktions-
kommissar Herrn Werner Haehnel statt.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10" ,, zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern zu vereinigen und zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau ein-
zuhalten.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk
noch einmal ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.}
Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der
Auktion an die Käufer ausgehändigt werden.
Zur Übernahme von Aufträgen bin ich gern bereit. Ich bitte
im Interesse der Auftraggeber um frühzeitige Ubersendung der
Aufträge, da sonst für sorgfältige Ausführung keine Gewähr
geleistet werden kann. Aufträge, die nach dem 27. JVlai 1918
eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Den Inter-
essenten, die an der Besichtigung und Auktion nicht persönlich
teilnehmen können, gebe ich bereitwilligst Auskünfte und Taxen.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der
Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu
überzeugen,) können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage
nicht berücksichtigt werden.
Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- und Landgericht I, Berlin.
An mir unbekannte Besteller liefere ich ausnahmslos nur gegen
Voreinsendung oder Nachnahme des Betrages.
O
Da jede Zuschrift beantwortet wird, bitte ich, nicht
erledigte Briefe usw. als verlorengegangen zu
betrachten und gütigst wiederholen zu wollen.

