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Borel, Pierre; Grautoff, Otto [Hrsg.]
Gustave Courbet im Kampf mit den Dämonen seiner Zeit: eine Künstlertragödie — Berlin: Eigenbrödler-Verlag, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.53129#0016
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12

Papier abgefasste Eingabe an die Direktion
mit folgenden Angaben richten:
a) Vor- und Zuname, Heimat und
Wohnort.
b) Angabe des zu reproduzierenden
Kunstwerkes.
Sollte die künstlerische Fähigkeit des
Bewerbers nicht genügend bekannt sein, so
ist der Eingabe ein Zeugnis einer italie-
nischen oder ausländischen Akademie oder
Kunstschule beizufügen.
2. Sollten über die Fähigkeiten eines
zum ersten Male zugelassenen Kopisten
Zweifel entstehen, dann wird die angefangene
Arbeit einer Prüfung durch drei Maler unter-
zogen, die vom Präsidenten der Kunst-
schule oder Akademie gewählt werden und
die unter Ausschluss von Berufung zu be-
stimmen haben, ob dem Kopisten die Be-
fugnis ferner zu erteilen sei.
3. Diese Verfügung bezieht sich nicht
auf Dilettanten, welche nach vorausgegan-
gener regelmässiger Eingabe zur Anfertigung
kleiner Zeichnungen und Kopien zugelassen
werden können. In diesem Falle ist jedoch
täglich eine Eintrittskarte gegen Bezahlung
zu lösen und allen für Berufs-Kopisten gel-
tenden Bestimmungen zu entsprechen.
4. Die Anzahl der in ein Institut zuzu-
lassenden Kopisten wird von der Direktion
unter Berücksichtigung der Raumverhält-
nisse der Säle bestimmt.
 
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