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o
o
(D
diß schreiben ü
id werckman,
sechs wochen
len, und aber
:rumb heraus
nachdem ime
f den weg zu
Itschmidts-
geschworne
i solches nit
eil Joachim
m die andern
nung gemeß
Straßburg,
betreffend.
1 n, soll man
2 b] werck-
ien, das man
men lassen;
bdnus seinen
l werde ver-
us gelangen;
ids bedürften
Luben.
maisters, Pe
seinen f. g. im
so sei er aber |
geschefften nacl
mutlich under
wann dasselbig
werden, wolten
763. [1584,.
Jacob K
schreiben an d
764. [1584,
o
o
760. [1584, IX, 47 b] 28. Dezember 1584:
Auf die beim rath furgelegte supplicationes derjenigen perso-
nen, welchen irer unbezalten losungen halben das bürgerrecht
aufgekhündt worden, ist verlassen, . . . Lienhardten Bock,
goldschmidt, . . . [der] . . . vier losungen schuldig . . ., auf
bezalung der losungen mit dem bürgerrechten widerumb zu be-
gnaden und . . . sovil tag mit dem leib auf ein thurn zu straffen,
als vil er losungen schuldig. . . . Den . . . Sebastian Roth,
goldschmid, der siben losungen schuldig, . . . [48 a] . . . mit
beharrung deß aufgekhündten bürgerrechtens hinweck weisen und
schweren lassen, sich innerhalb acht tagen hinweck zu thun. . . .
761. [1584, IX q 1 30ijJD^^^m b e r 1584:
Caspar B
gesellen, soll
maister des g o 1
widerfechten, so
P e c k h alberaitl
o
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diß schreiben ü
id werckman,
sechs wochen
len, und aber
:rumb heraus
nachdem ime
f den weg zu
Itschmidts-
geschworne
i solches nit
eil Joachim
m die andern
nung gemeß
Straßburg,
betreffend.
1 n, soll man
2 b] werck-
ien, das man
men lassen;
bdnus seinen
l werde ver-
us gelangen;
ids bedürften
Luben.
maisters, Pe
seinen f. g. im
so sei er aber |
geschefften nacl
mutlich under
wann dasselbig
werden, wolten
763. [1584,.
Jacob K
schreiben an d
764. [1584,
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760. [1584, IX, 47 b] 28. Dezember 1584:
Auf die beim rath furgelegte supplicationes derjenigen perso-
nen, welchen irer unbezalten losungen halben das bürgerrecht
aufgekhündt worden, ist verlassen, . . . Lienhardten Bock,
goldschmidt, . . . [der] . . . vier losungen schuldig . . ., auf
bezalung der losungen mit dem bürgerrechten widerumb zu be-
gnaden und . . . sovil tag mit dem leib auf ein thurn zu straffen,
als vil er losungen schuldig. . . . Den . . . Sebastian Roth,
goldschmid, der siben losungen schuldig, . . . [48 a] . . . mit
beharrung deß aufgekhündten bürgerrechtens hinweck weisen und
schweren lassen, sich innerhalb acht tagen hinweck zu thun. . . .
761. [1584, IX q 1 30ijJD^^^m b e r 1584:
Caspar B
gesellen, soll
maister des g o 1
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