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Frankfurt am Main [Hrsg.]
Vergleichs-Puncte zwischen dem Schlosser- und Schreiner-Handwerk: in Ansehung der Nahrungs-Eingriffe, wie selbige, auf die von den Geschwornen eingebrachten Bittschriften durch verschiedene Senatus-Conclusa genehmiget- und den 4ten April 1775 von Einem Hoch-Edlen Rath nochmalen approbiret worden ; [Lectum & approbatum in Senatu, Dienstags, den 4ten April 1775] — [S.l.], [1775] [VD18 14285703]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25110#0001
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Vergleichs-Punkte
zwischen
kein Schlosser-
und
SHreiner - Hanöwerk,
in Ansehung
der Nahrungs-Eingriffe/
Wie selbige, auf die von den Geschwornen eingebrachten Bittschriften durch
verschiedene Lenatus - Lonclula genehmiget- und den 4-ten ^pril 1775.
von Einem Hoch-Edlen Rach nochmalen Lpprobiret
worden.
«... . V- ——...
Erstens
ollen, in (ionkormirät des Vergleichs cle 29. 1666.
die Meister des Schreiner-Handwerks, weder in-noch
äusser den Messen, bey Fremden keine Schlosser-Arbeit bestellen
noch einkauffen, vielweniger verkauffen oder damit Handthierung
treiben, jedoch soll hierdurch den Bürgern, so ein- und anderes
zu ihrem Bauen oder sonsten vonnöthen haben, innerhalb den
Messen von fremden Schlossern, oder auch sowohl inn- als
ausserhalb den Messen von hiesigen Eisenhändlern, das Roth-
dürftige zu kauffen unbenommen - ingleichen den Kronberger
Schlossern die von denselben verfertigten Fenster- undPackkisten-
Beschläge auch zwischen den Messen dahier zu verkauffen nach wie
vor erlaubt seyn.
Zwey-
 
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