AUKTIONSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im
eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die nicht besonders gekennzeich-
neten Nummern sind eigene Beiträge.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer behält sich das
Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammen-
zufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die
in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurückzuweisen. Der Versteigerer ist
berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote von ihm unbekannten Bietern ohne An-
gabe von Gründen abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicher-
heiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.
3. Zum Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 15% und auf den Gesamtbetrag der Rech-
nung die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird zum ermäßigten Steuersatz von 5,5% be-
rechnet. Bei ausländischen Käufern entfällt die Mehrwertsteuer, wenn der amtliche Nach-
weis der Ausfuhr erbracht wird, jedoch müssen etwaige weitere staatliche Abgaben, die
bei der Abwicklung der Auktion in Kraft sind, berechnet werden.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem
Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung am Dienstag, dem
30. November und Mittwoch, dem 1. Dezember, von 10 bis 15 Uhr. Aufbewahrung und Ver-
sand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer
erfolgt ausschließlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist
berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung
Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne
weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und
von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung
der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere
Zins- und Währungsverluste. Bieter, die im Auftrage anderer ersteigern, haften persönlich
für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer aus-
gestellt ist.
6. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den
angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind keine
zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff. BGB. Reklamationen werden sorgfältig
geprüft, jedoch nur, wenn sie innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Erhalt
der Käufe mitgeteilt werden, in keinem Fall später als drei Wochen nach der Versteige-
rung. Bei Zeitschriften, vielbändigen Gesamtausgaben, Reihen und Konvoluten kann keine
Garantie für die Vollständigkeit übernommen werden; sie sind von jeder Möglichkeit einer
Reklamation ausgeschlossen. Wenn Bieter im Auftrage anderer ersteigern, können Re-
klamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
7. Schriftliche Gebote übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler sowie die
Firma Dr. Ernst Hauswedell, Buch- und Kunstantiquariat. Telegraphische und telephoni-
sche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muß spätestens 48 Stunden
vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Fehlerhaft über-
mittelte Aufträge gehet, zu Lasten des Auftraggebers. Die in schriftlichen Aufträgen ge-
nannten Preise gelten als Höchstlimite für den Zuschlag; Aufgeld, Mehrwertsteuer und
etwaige weitere Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark, für Ausländer in der Währung ihres
Landes zu den amtlichen Kursen bei Eingang des Rechnungsbetrages.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer
diese Bedingungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
DR. ERNST L. HAUSWEDELL
Vereidigter und öffentlich bestellter Versteigerer
ERNST NOLTE
Versteigerer
Das Code-Wort für diesen Katalog ist »Netsuke«. Es bedeutet:
»Ich/wir bieten für die folgenden Nummern Ihrer Auktion 182 bis zu DM.«
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im
eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die nicht besonders gekennzeich-
neten Nummern sind eigene Beiträge.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer behält sich das
Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammen-
zufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die
in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurückzuweisen. Der Versteigerer ist
berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote von ihm unbekannten Bietern ohne An-
gabe von Gründen abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicher-
heiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.
3. Zum Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 15% und auf den Gesamtbetrag der Rech-
nung die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird zum ermäßigten Steuersatz von 5,5% be-
rechnet. Bei ausländischen Käufern entfällt die Mehrwertsteuer, wenn der amtliche Nach-
weis der Ausfuhr erbracht wird, jedoch müssen etwaige weitere staatliche Abgaben, die
bei der Abwicklung der Auktion in Kraft sind, berechnet werden.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem
Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung am Dienstag, dem
30. November und Mittwoch, dem 1. Dezember, von 10 bis 15 Uhr. Aufbewahrung und Ver-
sand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer
erfolgt ausschließlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist
berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung
Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne
weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und
von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung
der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere
Zins- und Währungsverluste. Bieter, die im Auftrage anderer ersteigern, haften persönlich
für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer aus-
gestellt ist.
6. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den
angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind keine
zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff. BGB. Reklamationen werden sorgfältig
geprüft, jedoch nur, wenn sie innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Erhalt
der Käufe mitgeteilt werden, in keinem Fall später als drei Wochen nach der Versteige-
rung. Bei Zeitschriften, vielbändigen Gesamtausgaben, Reihen und Konvoluten kann keine
Garantie für die Vollständigkeit übernommen werden; sie sind von jeder Möglichkeit einer
Reklamation ausgeschlossen. Wenn Bieter im Auftrage anderer ersteigern, können Re-
klamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
7. Schriftliche Gebote übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler sowie die
Firma Dr. Ernst Hauswedell, Buch- und Kunstantiquariat. Telegraphische und telephoni-
sche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muß spätestens 48 Stunden
vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Fehlerhaft über-
mittelte Aufträge gehet, zu Lasten des Auftraggebers. Die in schriftlichen Aufträgen ge-
nannten Preise gelten als Höchstlimite für den Zuschlag; Aufgeld, Mehrwertsteuer und
etwaige weitere Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark, für Ausländer in der Währung ihres
Landes zu den amtlichen Kursen bei Eingang des Rechnungsbetrages.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer
diese Bedingungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
DR. ERNST L. HAUSWEDELL
Vereidigter und öffentlich bestellter Versteigerer
ERNST NOLTE
Versteigerer
Das Code-Wort für diesen Katalog ist »Netsuke«. Es bedeutet:
»Ich/wir bieten für die folgenden Nummern Ihrer Auktion 182 bis zu DM.«