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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1918 — 1918

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

SommeMaihjahr 1918 Nr. 5 Samstag, 27. Juli 1918

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

wechäiStUÄfMde!l woiDn z? ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie Jeden Wohnungs-
/ Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
sten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Amtliche Bekanntmachungen.

Akademisches Direktorium.
Exmatrikulation betr.
Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Exmatrikulation — unter
Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
Oiner Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.
Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
1 ■ A u g u s t ab gegen
1. Rückgabe der Legitimationskarte,
2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,
3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten
der Praktikanten des ehern. Universitäts-Laboratoriums.
Heidelberg, den 8. Juli 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Akademisches Direktorium.
. Abmeldung betr.
.... r notwendig, dass auch diejenigen imma-
iikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
ocnschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.
Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur Folge.
Heidelberg, den 8. Juli 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Honorarbefreiung betr.
Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen Fleiss-
zeugnisse schon jetzt bei ihren Dozenten zu erheben.
Die Formulare hierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.
Heidelberg, den 8. Juli 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Akademisches Direktorium.
Das Vorlesungs-Verzeichnis für das Winter-
semester 1918/19 ist erschienen und kann von den im-
matrikulierten Studierenden gegen Vorzeigen der

Legitimationskarte auf der Universitäts-Kanzlei in
Empfang genommen werden.
Heidelberg, den 22. Juli 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.

Akademisches Direktorium.
Es ist wiederholt vorgekommen, dass ältere vor dem
Staatsexamen stehende Studierende sich zwar an der Hoch-
schule immatrikulieren lassen bezw. das akademische Bürger-
recht beibehalten, sich aber nicht studienhalber
am Orte der Hochschule aufhalten, sondern sich
in ihre Heimat begeben, um sich dort auf das Staats-
examen vorzubereiten, gleichwohl aber die so verbrachten
Studiensemester bei der Meldung zur Staatsprüfung als an der
Hochschule verbrachte Studiensemester zur Anrechnung bringen.
Eine derartige Uebung widerspricht durchaus den bestehenden
Bestimmungen wie den akademischen Vorschriften und hat auch
eine wesentliche Schädigung einer entsprechenden Ausbildung
zur Folge.
Die Prüfungsbehörden sind zur strengsten Prüfung der
Nachweise über das Studium der Kandidaten veranlasst
und es wird die Zurückweisung von Kandidaten
von der Prüfung erfolgen, sobald sich hierbei ergibt,
dass die betr. Kandidaten nicht während der vorgeschriebenen
Studienzeit ihre Studien auch wirklich an der Hochschule
betrieben haben und an solcher anwesend waren.
Die Herren Studierenden werden darauf aufmerksam
gemacht mit dem Bemerken, dass wir gegen Zuwiderhandelnde
wegen Ungehorsams gegen die Anordnungen der akademischen
Behörden disziplinarisch einschreiten werden.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Diebstalilversicherung.
Wir machen es den Studierenden zur besonderen Pflicht,
auf ihre in den Räumen der Universität und ihrer Institute
abgelegten Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände sorg-
fältig zu achten und Kleidungsstücke nur an den hierzu be-
stimmten Plätzen abzulegen und die bestehenden Sicherungs-
massregeln, Ketten, Schlösser u. dergl. zu benutzen.
Bei grobfahrlässiger Nicbtbenutzung der zur Verhütung
von Diebstählen dargebotenen Vorrichtungen kann im Falle
eines Diebstahls eine Entschädigung nicht gewährt werden.
Heidelberg, den 20. Februar 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Akademisches Direktorium.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
 
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