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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1897/98 — Heidelberg, 1897-1898

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Nr. 1 (23. Oktober 1897)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24657#0005
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Akademische Mitteildngen

FÜR DIE

8TÜDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIYERSITÄT HEIDELBERG.

HERAUSGEGEBEN YON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Fernspbecher 119 HEIDELBERG Hauptsteasse 55 a.

Erscheint wöchentlicli und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden, Professoren und Alten Herren zugestellt.

Winter-Halbjahr 1897/98. Nr. 1. Samstag, 23. Oktober 1897.

Bekanntmac]i-u.ngen der Universitäts-Beliörden.

Iinmatrikulations-Kommissioii.

Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nacli ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.

Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

Die Herren Studierenden, die am 27. Oktober zur Imma-
trikulation kommen, werden beuachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H uin 3 Uhr

II. . , J-P , 3*/s , vmd

III. , , , R-Z , 4 ,

Heidelberg, den 15. Oktober 1897.

D e r P r o r e k t o r:
Georg Mcyer.

1. Von Inländern:

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besuchten Universitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn die Aufnahme liier nicht un-
mitteibar näch dem Ahgang .von .der Sclijde ,üdcr TJjp-i-
versität stattfindet.

2. Von Ausländern:

Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis iiber ihre persönlichen
Verhältnisse.

Heidelberg, den 15. Oktober 1897.

D e r P r o r e k t o r:
Georg Meyer.

Zur Vornahme der I. Immatrikulation neu angekommener
Studierender haben wir Tagfahrt auf

Mittwocli, den 27. Oktoher 1897, Nachm. 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebühr für
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,

unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Akadeinisches Direktorinm.

Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegi'engelder hahen wir als letzton
Termin den 13. November festgesetzt.

Wir hringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden miissen:

1. ein Vermögenszeugnis,

2. das Iieifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und

3. das Anmeldungsbuch.

Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret iiber die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkimdung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.

In den Gesuchen ist auzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welclier Art und in welchem Betrage bezieht.

Die betreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Formulare zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin niclit eingekommen sind,
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.

Ileidelberg, den 15. Oktober 1897.

Der Prorekti
Georg' Meyer

Heidelberg,

den 15. Oktober 1897.

Der Prorektor:
Geoi-g- Meyer.
 
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