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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1897/98 — Heidelberg, 1897-1898

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Nr. 2 (30. Oktober 1897)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24657#0013
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Akademische Mitteildngen

FÜK DIE

8TUDIBRENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBER6.

HERÄUSGEGEBEN VON J. HÖENING, UNIVERSITÄTS-BUGHDEDCKEKEI

Feensprecheb 119 HEIDELBERG Häuptstbasse 55 a.

Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden, Professoren und Alten Herren zugestellt.

Winter-Halbjahr 1897/98. Nr. 2. Samstag, 30. Oktober 1897.

Bekanntmaclmngen der UniYersitäts-BelLörden.

Immatrikulations-Kommissioii.

Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nacli ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kan/.lei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.

Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Von Inländern;

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besucliten Universitäten; polizeiliches Eührungs-
attest wird erfordert, wenn die Aufnahme hier nicht un-
mittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Uni-
versität stattfindet.

2. Von Ausländern:

Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis über ihre persönlichen
. Verhältnisse.

Heidelberg, den 15. Oktober 1897.

Der Prorektor:
Georg Meyer.

Zur Vornahme der II. Immatrikulation neu angekommener
Studierender baben wir Tagfahrt auf

Samstag, den 6. November 1897, Nacliin. 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfiigen einladen, dass die Gebiihr für
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hoclischule vorlegen,

unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Heidelberg, den 28. Oktober 1897.

Der Prorektor:
Georg Meycr.

Die Herren Studierenden, die am 6. November zur Imma-
trikulation kommen, werden beuachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H uin 3 Uhr
H. „ „ J—P „ 3 x/2 „ und

III. , „ „ R-Z „ 4 „

Heidelberg, den 30. Oktober 1897.

Der Prorektor:
Georg Meyer.

\ kademi sches 3) irektorinm.

Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 13. November festgesetzt.

Wir bringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:

1. ein Vermögenszeugnis,

2. däs Beifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und

3. das Anmeldungsbuch.

Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret über die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkuudung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.

In den Gesuchen ist anzugehen, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und i n w e 1 c h e m B e t ra. g e b e z i e h t.

Die betreffenden Studierenden werden darauf äufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Formulare zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin niclit eingekommen sind,
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.

Heidelberg, den 15. Oktober 1897.

Der Prorektor:

Georg' Meyer.
 
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