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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1897/98 — Heidelberg, 1897-1898

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Nr. 10 (8. Januar 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24657#0061
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Akademische Mitteildngen

FÜR DIE

STUDIBRENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.

HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Feenspbecheb 119 HEIDELBERG Hauptsteasse 55 a.

Erscheint wöchentlich und wird nnentgeltlich und frei allen Studierenden, Professoren und Alten Herren zugestcllt.

Winter-Halbjahr 1897/98. Nr. 10. Samstag, 8. Januar 1897.

Bekanntmacliungen der Universitäts-Beliörden.

AkiHreniist lies Direktorium.

Die akademischen Preisaufgabeu für das
Studienjahr 1897/98 betr.

Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr

1897/98 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend

zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:

Von der theologischen Fakultät:

,,I)ie empiristische Religionsphilosophie der Neu-
zeit ist in iliren wichtigsten Erscheinungsformen dar-
zustellen und einer Kritik zu unterziehen“.

Von der juristischen Fakultät:

„Natürliche Verbindlichkeiten naeh dem bttrger-
lichen Gesetzbuche“.

Von der medizinischen Fakultät:

„Experimentelle Prttfung der Desinfektion iniizi erter
Wunden. Vergleich der experimentellen Resultate mit
den klinischen Beobachtungen.

Eventuell sollen auch die Veränderungen, welche
die Gewebe durch die üblichen Desinfektionsmittel
erleiden, einer Prüfung unterzogen werden“.

Von der philosophischen Fakultät:

I. Aus der P h i 1 o s o p h i e:

„Es soll in der Kantischen Vernunftkritik
die transcendentale Aesthetik mit der transcenden-
talen Analytik, insbesondere mit der transcendentalen
Deduktion der reinen Verstandesbegriffe genau ver-
glichen werden und der Zusammenhang beider Unter-
suchungen soll dergestalt geprüft werden, dass die
Punkte der Uebereinstimmung und Nichtübereinstim-
- nung deutlich zu Tage treten“.

II. Aus der Alten Geschichte:

„Die Vita Commodi in der Sammlung der scrip-
tores liistoriae Augustae ist auf ihren historischen
Wert zu prüfen. Zunächst ist das Verhältnis der
Vita Commodi zur echten Ueberlieferung, welche bei
Cassius Dio und Herodianus voi'liegt, festzustellen.
:")ann sind die Parallelnachrichten in den andern vitae
uer Sammlung zu vergleichen, mit genauer Unter-
scheidung der in dieser Sammlung nebeneinander
laufenden doppelten Ueberlieferung. Hierauf soll ge-
zeigt werden, wie weit die sogen. Excerptenlitteratur, :
Aurelius Victor, die Caesares, Eutropius, bei der Be- |

arbeitung der Sammlung im 4. Jahrhundert, in die
Vita Commodi eingedrungen ist. Um die unzuläng-
liche litterarische Ueberlieferung zu ergänzen, hat
der Bearbeiter die epigraphischen und numismatischen
Zeugnisse für die Regierung des Commodus möglichst
vollständig zu sammeln und für die Kritik der Yita
Commodi zu verwerten. Auf Grund dieser Untersuch-
ungen ist die Vita Commodi in ihre Bestandteile zu
zerlegen, der echte Grundstock vou den späteren Ein-
schaltungen zu sondern. In diesem Zusammenhange
ist auch die Echtheit der in die Vita Commodi ein-
gelegten Aktenstücke zu prüfen“.

III. Aus der Germanischen (Englischen) Phi-
1 o 1 o g i e:

.Byrons Verhältnis zu Scott und den Dichtern der
sog. Seeschule, der Einfluss, den dieselben auf Form
und Inhalt seiuer Dichtungen ausgeixbt haben, soll
eingehend untersucht und möglichst erschöpfend dar-
gestellt werden“.

Von der naturwissenschaftlich-matliematis chen
Fakultät:

„Es soll die Schallgeschwindigkeit iu verschiede-
nen Gaseu und Dämpfen bei verschiedenen Tempera-
turen gemessen werden“.

Die allgemeinenBedingungen der Konkurrenz
sind:

a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe
seiner Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger
sein;

b) die Abhandlungen sind längstens bis zum 15. Ok-
tober 1898 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem ver-
siegelten Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie
die Abhandlung mit einem Motto überschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung darf nicht von der
Hand des Verfassers geschrieben sein; wohl aber wird
deutliche und leserliche Schrift verlaugt.

Heidelberg, den 22. November 1897.

Der Prorektor:
(ieorg' Meyer.
 
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