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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1916/17 — Heidelberg, 1916-1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.25141#0021
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RÜPREGHT -KARLS - DNIVERSITÄT ZD HEIDELDERG

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Anzeigenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Wlnt er ^Halhj ahr 1916/17

Nr.l

Samstag, 21. Oktober 1916

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbaid dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

UNIYEESITÄT HEIDELBEEG.

BEKANHTMACHUHG.

Den Unterricht an der Universität Heidelberg
während der Kriegszeit betr.

Das Winter-Semester 1916/17 wird in der bisher üblichen Weise eröffnet.
Anmeldungen werden vom 16. Oktober 1916 ab auf der Universitäts-Kanzlei entgegengenommen.

Erster Immatrikulationstermin : 28. Oktober 1916.

Letzter Immatrikulationstermin: 20. November 1916.

Studierende, die durch den Ivrieg verhindert waren, sich bis dahin zu
melden, werden ausnahmsweise noch bis zum 1. Februar 1917 aufgenommen.

Die Anmeldung der in Militärdiensten usw. stehenden (einschliesslich
der verwundeten oder kriegsgefangenen) Studierenden kann schriftlich — auch
durch Angehörige — erfolgen. Sie sind während des Krieges auch vom
persönlichen Erscheinen bei der Immatrikulation ent-

Vorzulegen ist: das Abgangszeugnis von derE"n W
von den etwa schon besuchten Hochschulen, aussf-
wenn die Aufnahme nicht unmittelbar nach dem A|n
Hochschule stattfindet, und eine Bescheinigung überE- 17
oder der Marine. Ausser diesen Zeugnissen ist die Irr§-
Gebühr porto- und bestellgeldfrei einzuzahlen. Sie E_r
Immatrikulation 20 Mark, nach vorherigem Besuch ce.
nach Art der deutschen eingerichteten Universität i= °

Hochschule 12 Mark. E_

Das Belegen von Vorlesungen und Uebungen ist nur solchen St= a
Heidelberg oder dessen nächster Umgebung wohni -
Vorlesungen besuchen können. E"

Die Studierenden haben sich vor dem BelcE“

Kanzlei anzumelden und die ihnen daselbst ausz=-
der Quästur vorzulegen.

Die durch den Krieg vom Belegen abgehaltenenjE-
dieser Zeit ohne weiteres beurlaubt und von deni-S
Belegen von Vorlesungen dispensiert unter BefreiurE.
sonstigen Förmlichkeiten. Falls diese Studierenden sp-= w
1917 ab in die Lage kommen, tatsächlich VorlesungeE^
nachträgliche Belegen gestattet. = *

Die Vorlesungen beginnen gegen Ende Oktober 1916. Für die im Felde E
die Vorlesungen — soweit möglich — von anderen DiE*

Abhaltung der Hauptvorlesungen ist Sorge getragerE -
wird aufrecht erhalten. ="

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Heidelberg, den 31.Juli 1916.

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Engerer Senat.
 
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