Gesenius Symbolae Observationum in Ovid Fastos, 397
Die Prolegomenen von S. ı2 — 42 enthalten zwWey
Abſchnitte, deren erſter von den roͤmiſchen Faſten und
dem Plane des Ovidiſchen Gedichtes in Ruͤckſicht auf das
erſtere handelt. Der Verf. hat bey der zweyten hiſtori—
ſchen Gattung der Kalender nicht genau genug die eigent—
lichen Fasti und die Annales unterfchieden. Aus Chr. Saxii
Stricturae in Francici cujusd. lihbell. de incerto histor.
Rom. antiq. (Miscell. Lips. nov. P. 2.) hätte et lernen
fönnen, daß in den Fastis nur die Nahmen der Magiſtrats⸗
perſonen und ihre Triumphe Jahr fuͤr Jahr aufgezeichnet wa⸗
ten, dagegen in den Annalibus außer den Nahmen noch die
mancherley Begebenheiten jedes Jahres. Anders unterſcheidet
ſie Hr. Geſenius. — Bey allem, was derfelbe über die Fasti
fagt, findet man nichts über die Fasti picti, wiewohl ſie
Dvid felbft F. I, 11. erwähnt. Bon ihnen behauptet mit
Recht Schwarz ad Plin. Paneg, p. 475, e$ wären diefelben,
welche Martial XT, 4. und XIT, 26, purpureos Fastos nennt,
die nach der erften Stelle im Janustempel ausgeſtellt geweſen
wären. — Unnrichtig ſteht Ῥ- 15. ποῖ. 15) als das Jahr der
erſten Öffentlichen Bekanntmachung der Kalenderfaften durch
den Cn. Flavius, das J. 440 a. U., e8 muß vielmehr heißen
480 ἃ. Ὁ. ὅο4 «. Ὁ. Die Bermuthung, die der Verf. davauf
äußert, als ob jener Flavius die Faffen auf die 12 SGefeks
tafeln verzeichnet, if ganz unftatthaft, da gewiß auf diefen
Tafeln ein fo überflüffiger Naum nicht war, um das in den
Saften Enthaltene aufnehmen zu Fönnen, weil er ja nicht bloß
dadurch die dies fasti und nefasti vertieth, fondern auch nach
Cicero u. a. die actiones, ὃ. h). die Formulare, die zum Pros
ceßführen zu mwiffen nöthig waren. — Daß ferner anf den
alten Kalenderfaſten ſehr bald auch etwas von den Urfachen
der Feſte ſey hinzugefuͤgt worden, das vergißt der Verf. p. 16
zu erwaͤhnen. Dagegen ſtreitet er, p. 17 u. 18, wunderbar
gegen Siccama und mit ihm auch gegen Wolf zu Sueron T.
IV. p. 519, welche alg das erffe Beyfpiel der nachher einvei;
ßenden Schmeicheley, Siege in die Fasti talendares einzu⸗
—
Die Prolegomenen von S. ı2 — 42 enthalten zwWey
Abſchnitte, deren erſter von den roͤmiſchen Faſten und
dem Plane des Ovidiſchen Gedichtes in Ruͤckſicht auf das
erſtere handelt. Der Verf. hat bey der zweyten hiſtori—
ſchen Gattung der Kalender nicht genau genug die eigent—
lichen Fasti und die Annales unterfchieden. Aus Chr. Saxii
Stricturae in Francici cujusd. lihbell. de incerto histor.
Rom. antiq. (Miscell. Lips. nov. P. 2.) hätte et lernen
fönnen, daß in den Fastis nur die Nahmen der Magiſtrats⸗
perſonen und ihre Triumphe Jahr fuͤr Jahr aufgezeichnet wa⸗
ten, dagegen in den Annalibus außer den Nahmen noch die
mancherley Begebenheiten jedes Jahres. Anders unterſcheidet
ſie Hr. Geſenius. — Bey allem, was derfelbe über die Fasti
fagt, findet man nichts über die Fasti picti, wiewohl ſie
Dvid felbft F. I, 11. erwähnt. Bon ihnen behauptet mit
Recht Schwarz ad Plin. Paneg, p. 475, e$ wären diefelben,
welche Martial XT, 4. und XIT, 26, purpureos Fastos nennt,
die nach der erften Stelle im Janustempel ausgeſtellt geweſen
wären. — Unnrichtig ſteht Ῥ- 15. ποῖ. 15) als das Jahr der
erſten Öffentlichen Bekanntmachung der Kalenderfaften durch
den Cn. Flavius, das J. 440 a. U., e8 muß vielmehr heißen
480 ἃ. Ὁ. ὅο4 «. Ὁ. Die Bermuthung, die der Verf. davauf
äußert, als ob jener Flavius die Faffen auf die 12 SGefeks
tafeln verzeichnet, if ganz unftatthaft, da gewiß auf diefen
Tafeln ein fo überflüffiger Naum nicht war, um das in den
Saften Enthaltene aufnehmen zu Fönnen, weil er ja nicht bloß
dadurch die dies fasti und nefasti vertieth, fondern auch nach
Cicero u. a. die actiones, ὃ. h). die Formulare, die zum Pros
ceßführen zu mwiffen nöthig waren. — Daß ferner anf den
alten Kalenderfaſten ſehr bald auch etwas von den Urfachen
der Feſte ſey hinzugefuͤgt worden, das vergißt der Verf. p. 16
zu erwaͤhnen. Dagegen ſtreitet er, p. 17 u. 18, wunderbar
gegen Siccama und mit ihm auch gegen Wolf zu Sueron T.
IV. p. 519, welche alg das erffe Beyfpiel der nachher einvei;
ßenden Schmeicheley, Siege in die Fasti talendares einzu⸗
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