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N. 63.

1827.

Heidelberger
Jahrbücher der Literatur.


Geschichte von Hessen durch Christoph Rommel.

Uebrigens bemerken wir dem Hessischen GeschicbtschreR
her, wie wir recht gut wissen, dass sein Landgraf nach an-
dern Nachrichten keine so heroische Robe spielte, als er ihn
Seite 280 — 281 gleich einem tragischen Schicksalsgott, grol9
undedehnüthig, wie dieser, spielen lässt. Er hat vielmehr
etwas von dem an sich, was im Orestes des Euripides von
Orest dem Menelaus zugeschrieben wird. Er denkt an Geld.
Erst peinigt er den sterbenden Ritter um die Verschreibung,
die er ehemals in Darmstadt erhalten. Die möge viel-
leicht in der Ebernhurg seyn, erwiedert dieser. Her-
nach lässt er ihn fragen , wo doch seineBaarSchaftsey?
Darauf lässt er erwiedern: Das sey eine unziemliche
Frage, bei der Handlung, die er gehabt habe, was
er da für Baarschaft haben könne? Endlich gab man
ja nicht einmal zu, dass der Ritter ein Ordentliches Begräbniss
und Grab erhielt.
Die ganze folgende Abtbeilung des Buchs von Seite 3l6
bis zu Ende ist der Einsührung der Reformation iti Hessen
gewidmet, und der Geschichtschreiber kann mit Freude be-
richten, auf welche Art man hier im Gegensatz gegen das,
was in andern Ländern geschah, mit Kirchen- und Kloster-
gütern verfuhr. Alan erfreut sich einer Lehre, deren Wir-
kung so wohlthätig ist, und bewundert einen Fürsten, der
in einem Augenblicke, wo er unermessliche Güter und unge-
heure Vermehrung seiner Macht hoffen kann, nur an Recht,
Gerechtigkeit, an Bildung und Menschheit denkt, und eine
gerechte und väterliche Verwaltung unbedingter Herrschaft
vorzieht. Einige Temperamentsfehler und einige politische
Uebereilungen wird man einem solchen Fürsten gern verzeihen.
Wir wollen zum Scbluss nur kurz andeu^en , was wir meinen.
Hr. Rommel hat es gewiss nicht übergehen wollen, sondern
XX. Jahrg. io. Heft. 63
 
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