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N°. 43. HEIDELB JAHRB. D LITERATUR. 1831.

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(RescA%M/s.^
Dort (III, p. 303.) heifst es: „Der Bürgerzwist,
der sich in diesen demokratischen Verfassungen entwic-
kelte, war, wie bereits bemerkt worden ist, fast
überall dem alten Kirchenwesen feindselig und der Ein-
führung neuer, von der städtischen Obrigkeit abhän-
giger Kirchenverhältnisse günstig gewesen. Es ist dieser
Deutsche Bürgerzwist eine achtungswerthe und sehr be-
deutsame Entwicklungsform des nationalen Lebens. Die
Staatstugenden und Staatskräfte, welche in dem Ge
sammtwesen des heiligen Römischen Reichs so oft un-
rühmlich vermilst wurden , haben in den Deutschen
Städten engere, aber desto bew egtere Wirkungskreise
gefunden. Aber indem dieselben in der Form von Ge-
nossenschaften und Stadtgemeinden zu einer in sich ab-
geschlossenen Thätigkeit gediehen, verloren die Städte
nicht minder als das Fürsten- und Adelswesen ihr Ver-
hältnis zur Gesammtheit aus den Augen, und befestigten
sich in beschränkten Ansichten und engherzigen Gesin-
nungen , welche den Königen, am wenigsten aber einem
Kaiser wie Karl war, nicht Zusagen konnten. Durch
seinen Beruf an grölsere Verhältnisse und einen weiten
Gesichtskreis gewöhnt, durch Erziehung, Thätigkeit
und Umgang in andern Vorstellungsweisen einheimisch,
fand er sich durch das städtische Treiben eher zurück-
gestolsen als angezogen. In Spanien und in den Nieder-
landen hatte er die Opposition des Bürgerstandes durch
harte Malsregeln bezwungen; in Deutschland hielt er
sich, in Erwägung der Gewaltsamkeiten, welche die
bügerlichen Magistrate gegen das Kirchenthum verübt
hatten, für völlig berechtigt, diese Magistrate ihrer
Aemter zu entsetzen , und mittelst Herstellung der alten
XXIV. Jahrg. 7. Heft 43
 
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