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962

F. Wigand , über den Corveyschcn Güterbesitz.

für Gesch. und Alterthumskunde Westphalens) u. A. noch
ziemlich isolirt stehen.
Mit besonderer Freude mufste es daher jeden Freund
des deutschenRechts und deutscher Geschichte erfüllen,
als vor einigen Jahren der Verein für Geschichte und
Alterthumskunde Westphalens „die Bearbeitung eines
Wesphälischen Gaus nach seinen ältesten Spuren, seinen
Bestandteilen an Marken, Hofen und Villen, seinem
Umfange und seinen Schicksalen in der späteren Terri-
torialeintheihmg und Verfassung" als Preisaufgabe be-
stimmte.
Mehrere Mitglieder des Vereins legten auch alsbald
Hand ans Werk, zur Preisbewerbung ist es aber leider
bis jetzt nicht gekommen. Herr Wigand iibergiebt aber
in der vorliegenden Schrift die erste Frucht solcher Be-
mühungen, nämlich eine geschichtliche Entwickelung
des Corveyschen Güterbesitzes, so weit es ein geschlos-
senes Fürstenthum zu beiden Seiten der Weser meist
innerhalb der Grenzen des ehemaligen Gau Auga bil-
dete. Er führt zu dem Ende die einzelnen Weiler und
Höfe auf, die schon in den ältesten Urkunden in jenem
Bezirke erwähnt werden , weist sie in den jetzt noch
vorhandenen Dörfern nach und bestimmt, falls sie un-
tergegangen sind, ihre wahrscheinliche Stelle. Hier
geben besonders noch jetzt vorkommende Namen ein-
zelner Fluren einer Dorfgemarkung Fingerzeige. Oefter
lälst sich auch bestimmt nachweisen , zu welchem Dorf
die Bewohner des zerstörten sich gesellten (z. B. S. ?8.).
Im Allgemeinen wollen wir aber nur darauf aufmerksam
machen, wie unumgänglich nothwendig die genaueste
Lokalkenntnifs bei solchen Forschungen ist, weswegen
denn dieselben von jemand, der nicht an Ort und Stelle
sich lange Zeit aufgehalten, stets mit geringem Erfolg
werden angestellt werden Ein interessantes Beispiel,
wie es unserm Verf. in dieser Beziehung einmal ergan-
gen , findet sich S. 84. in der Note erwähnt. Die Zahl
der ausgegangenen Dörfer in der Umgegend von Corvey
ist übrigens im Ganzen nicht so bedeutend, als in an-
 
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