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Heidelberger Jahrbücher der Literatur — 28,2.1835

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No. 48
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https://doi.org/10.11588/diglit.37277#0148
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7(j4

Phillips, Deutsche Geschichte.

rechts liefere, ln dieser Beziehung kann die Bearbeitung der
deutschen Geschichte des Hrn. Philipps eine eigenthiimliche ge-
nannt werden. Wenn der Yerf. in der Vorrede die Behauptung
ausspricht, dafs nicht nur die Ergründung des Ursprungs und der
eigentlichen Basis der einzelnen germanischen Verhältnisse und
Institute hinter der Darstellung ihrer allmähligen Entwicklung
zurückgeblieben , sondern dafs auch in sämmtlichen neuern WTerken
über die deutsche Geschichte der eigentliche Anfang des deut-
schen Lebens und der deutschen Geschichte verhältnifsmäfsig
zu wenig hervorgehoben sey; so möchte man mit mehr Grund
die entgegengesetzte Ansicht aufstellen. Denn grade die älteste,
theils fast unbekannte, theils nur im Dämmerlichte erscheinende
Zeit der deutschen Geschichte ist der Gegenstand von zum Theil
miiPsigen und unfruchtbaren Forschungen gewesen. Dahin gehört
vorzüglich die Untersuchung über den Ursprung der Germanen
und die Bedeutung ihres Namens: fast jeder Schriftsteller, der
über altdeutsche Geschichte schrieb, vermehrte die grofse Zahl
der Hypothesen darüber mit einer neuen, ohne dafs man des-
wegen wirkliche Aufklärung erhalten hat. Unstreitig dürfte es
verdienstlicher und eines wahren Geschichtforschers würdiger
seyn, die historischen Zeiten aufzuklären' durch eine kritische Be-
nutzung der Quellen, als nach dürftigen Notizen und etymologi-
schen Ableitungen die Trug- und Nebelbilder eines dunkeln Zeit-
raums zu verfolgen.
Uebrigens gehört Hr. Phillips nicht zu denen, welche den
neuen Hypothesen im Allgemeinen hold sind: imGegentheil schliefst
er sich in vieler Hinsicht den altern Ansichten mehr an. Er ver-
wirft die Ansicht neuerer Zeit von der Autochlhonie der Völker
und hält für die Basis alter Geschichte, dafs, wegen des Zeug-
nisses der heil. Schrift, die Germanen wie alle ändern Völker von
Noah abstammnn. Demgemäfs betrachtet er die Ansicht für be-
gründet (Vorrede S. V.) : »den Stamm (der Germanen) selbst für
eine grofse, weit ausgebreitete Familie zu halten und aus dem
Begriffe der Familie die Erklärung der sämmtlichen älteren hi-
storischen Verhältnisse zu entnehmen.«. Daher führt er die älte-
sten Grundlagen der Beligion auf den Kreis der Familie zurück,
und das germanische Recht, ein Kampf und Krieg aus der Reli-
gion hervorgegangen, ist ihm seiner Entstehung nach nur ein Fa-
milienrecht. Deshalb ist er auch der Meinung, dafs nach der
ursprünglichen Verfassung Staat, Gemeinde und Familie in eines,
 
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