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N°. 48. HEIDELBERGER 1838.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Aschbach: Geschichte Kaiser Sigmund’s.
(Bes chl ufs.)
Das achtzehnte Kapitel ist übersphrieben: Sigmund in
Tyrol und Graubündten 1413. Hier berichtigt der Verf. zu-
nächst S. 357 das Datum des Bündnisses Sigmunds mit König
Karl VI. von Frankreich. welches Häberlin in der Reichsge-
schichte nicht hat berichtigen können, weil er bei Pray Ann.
Hung. II. p. 252 und Leibnitz C. J. G. p. 307 die falsche Les-
art im Namen der Stadt, nicht aber in der Jahrszahl suchte.
Aus dem, was in diesem Kapitel von Sigmunds Leichtfertig-
keit. Frevel, Verschwendung und von dem unbedeutenden
und untergeordneten Heere, welches er zusammengebracht
hatte, erzählt wird, kann nur eine üble Vorbedeutung für den
Krieg, den er in Italien unternehmen will, gezogen werden*,
und was man ahnden mufste, tritt hernach wirklich ein.
Das neunzehnte Kap. handelt von Sigmunds Aufenthalt in
Italien und in der Schweiz im J. 1313 — 14. Ob sich nicht der
Vf., der es blos mii Sigmund zu thun hat, etwas zu ausführlich
mit der Geschichte der Visconti’s und der Lombarden überhaupt
beschäftigt und unnöthiger Weise den Tyrannen von Lodi ein-
führt, will Ref. nicht entscheiden. Was den Letzten betrifft,
so hat er Verbrechen genug wirklich begangen, eä war daher
überflüssig-, auch noch solche, die er vielleicht beabsich-
tigt haben kann, anzuführen. Das Folgende und überhaupt
Alles , was sich aufs Concilium bezog, mufste Hr. Aschbach
allerdings erwähnen, wenn es gleich bekannte Dinge sind.
Den Schlufs macht des Königs Reise zur Königskrönung nach
Aachen und zum Concilium in Constanz 1414 im zwanzigsten
Kapitel. Angehängt sind als Beilagen 1) Ein Schreiben der
Stadt Nürnberg an den Rath der Stadt Frankfurt vom 8. Sept.
1400 aus dem Original des Frankfurter Archivs 5 2) Auszüge
aus den Wahltagsacten des Archivs, aus denen auch 3) Schrei-
bet] des Raths von Nürnberg an die Stadt Frankfurt gezogen
ist. Beilage IV und V enthalten Schreiben und Berichte der
Frankfurt’schen Abgeordneten, die sich bei Wenzel in Prag
XXXI. Jahrg. 8. Heft, 48
 
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