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HEIDELBERGER

N°. 57.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Phoeb us: Handbuch der Arzneiverordnungslehre.
( B c s c hl uf s.)
Diese und ähnliche Gründe mochten den Verfasser be-
stimmen, seinem Buch einen weitern Umfang zu gehen, als
man es bisher bei ähnlichen gethan hat, und somit ein Werk
soAvohl von neuem Titel als auch neuer Tendenz zu liefern.
Er defmirt das Wort Receptirkunst, deren wir schon viele
besitzen, als den Inbegriff der Regeln für die Abfassung der
Recepte, zur Arzneiverordnungslehre zählt er aber ausser
jenen Regeln auch noch alle die Gesichtspunkte, nach denen
die Arzneiverordnungen jedesmal der Individualität des Krank-
heitsfalles anzupassen seyen. Dieser Aufgabe hat sich der Vf.
mit dem unermüdlichen Fleifse, mit der Benützung aller vor-
liegenden Hülfsmittel, mit der Sorgfalt und der überall ins
Einzelne gehenden Genauigkeit entledigt, die wir zum Theil
schon aus seinen Cholerasectioneri kennen. Er hat nicht blos
gesammelt, sondern mit Kritik und mit eigenen Forschungen
die Sache bearbeitet, was schon aus dem Umstand hervor-
geht, dafs er, wie die Vorrede angiebt, nahe an 1000 Ver-
suchsformeln ausfertigen liefs. Als eine der wichtigsten Sei-
ten hat er, wie schon oben bemerkt ist, die bisher von den
Ärzten so vernachlässigte pharmaceutische aufgefafst, und
hierin eine so genaue Kenntnifs und so sichere Kritik ent-
wickelt, wie man nie dazu kommen würde, sie von einem
Arzte zu erwarten. Der Verf. giebt selber hierüber Auf-
schlufs, indem er in der Vorrede sagt, dafs zwei pharma-
ceutisch sachkundige Männer, Herr Dr. C. J. Henschel und
Herr G. A. Lochardt, ihn hierin aufs thätigste unterstützt
haben, so dafs eigentlich, wie es zu einer solchen Schrift
fast nothwendig ist, der Arzt und der Apotheker sich die
Hand reichten, um, was beider Fächer berührt, vereint mit
möglichster Vollständigkeit zu geben. Dahin ist zugleich mit
zu rechnen, was die Behandlung vieler nur im Hause anzu-
wendenden Mittel betrifft, die der Arzt angeben oder darüber
Auskunft geben soll, obgleich er eigentlich nirgends darüber
XXXI. Jahrg, 9. Heft. 51
 
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