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HEIDELBERGER

N°. 67. HEIDELBERGER 1838.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Der lautgewordene Principienkampf> von Ur. Paulus.
(Beschlufs.)
Von anderen Momenten Meiner Schrift wird es hinreichen,
folgende Erörterungen besonders der Aufmerksamkeit zu em-
pfehlen. Preussen hat wegen der gemischten Ehen staats-
rechtlich weniger bestimmt als die katholischen Staaten, Öster-
reich und Frankreich bereits vor der Revolution. Das Ein-
dringen einer unrichtig begründeten, fremdartigen, undeutschen,
zeitwidrigen Gesetzgebung hat in Rheinpreussen und überhaupt
in den neueren Quasi-Concordaten immer stärkere Versuche
gemacht, seit die Grofsmuth der gröfsern, hauptsächlich der
nichtkatholischen, Mächte den Päbstliehen Stuhl in der Hoff-
nung, dafs er sich selbst zeitgemäfs reformieren würde, im
Drang der Geschäftsmenge ohne die den Conflict möglichst
verhütende Garantien und Vorbedingungen, wiederherstellten.
Das Ai 1 einseeligmachungsprincip giebt daher aufs neue
den Vorwand zu Versuchen einer universellen Alleinbe-
beherr schung der Gewissen, = zu einer von dernöthi-
gen Hierarchie wohl zu unterscheidenden Hierokratie. In
der Würklichkeit haben deswegen, wie sie wohl mufsten, auch
manche Gesetze der bedachtsamsten katholischen Regierun-
gen das Ausschliefsliche in jenem Princip schonend beseitigt.
Dagegen siud die Fragen desto nöthiger: Worin besteht
das fortdauernde Reformationsrecht der Staatsgesellschaften
und ihrer Regierungen? Wie wenig hat von jeher Rom in
sich selbst reformiert? Auch Benedict des XIV. Nachgie-
bigkeiten sind nicht nach Sachgründen, sondern blos nach
dem Motiv des für seine Kirche Nutzbaren modificirt. Welch
ein einseitiger — vom heil. Geist gewifs nicht zu erwartender
— 'Mangel an Consequenz!
Man kann und darf überhaupt das vom Geistigen abhän-
gige, welches im Particulären immer in grösseren National-
und Cultur-Verschiedenheiten sich zum Besserwerden fort-
bildet, nicht durch uniformierende, universelle Gebote regie-
ren oder vielmehr beschränken wollen. Schon vor der Re-
XXXI. Jahrg. 11. Heft. 67
 
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