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N°. 59.

HEIDELBERGER

1840.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR

Kalidas Ritusanhava von v. Bohlen
(B eschluf s.)
Wir wollen nun noch einige verfehlte Stellen der Ueber-
setzung berichtigen. In I, 2. wird der Satz jänti g'anasja sevja-
täm falsch wiedergegeben durch adsunt ad ainatum colendum: es
sollte heissen: eolenda sunt hominibus. Der nämliche Fehler fin-
det sich V, 2., womit man vergleiche VI, 12. und V, 4. In I, 3.
ist harmjatalara mit cubiculum übersetzt, wodurch gerade das, was
die Jahreszeit bezeichnet, gänzlich verwischt wird. Das Wort ist
gleichbedeutend mit harmjaprshtham, das flache Dach des Palastes,
auf welchem man in der heissen Jahrszeit die Nächte zubringt.
Ueberhaupt hat der Uebersetzer öfters das, worauf es dem Dichter
ankam, als einen unbedeutenden Zug ausser Acht gelassen, und
dafür etwas ganz Allgemeines und darum Nichtssagendes gesetzt,
z. B. gleich im nächsten Verse übersetzt er sudukulamekhalais
mit pulchro amiculo, dass der Gürtel, den die Weiber um die
Hüfte tragen, schön sey, versteht sich von selbst; aber der Dich-
ter will sagen, dass dieser Gürtel in der heissen Zeit von ganz
feinen Pflanzenfasern, von duküla, und nicht etwra von Baumwolle
oder Seide, wie im Winter, gemacht sey. — Strophe 7 sagt so
einfach als möglich, im Sommer lege man die schweren Kleider
ab und ziehe leichte an. Bohlen hat den Ausdruck nives'ajante,
der III, 19. ganz auf die nämliche Art mit dem nämlichen Sinne
steht, nicht verstanden, und darum eine sonderbare gekünstelte
Uebersetzung gegeben. In V. 13. heisst avängmukho, oder die
andere Lesart avängphano, nicht caput erigens oder expansa cri-
sta, sondern das Gegentheil. Die Brillenschlange hebt den Kopf
langsam empor und dehnt den Hals aus, wann sie beissen will;
in der heissen Zeit aber ist sie avängmukha, sie lässt den Kopf
sinken und schwellt ihren Hals nicht auf, denn sie sucht nur
Schatten und Luft, aber keine Beute. In V. 19. würde ich ent-
weder mit der ersten Ausgabe hutägni lesen, da doch die Gluth
der Sonne nie giftig genannt wird, oder noch lieber vishägni auf
XXXIII. Jahrg, 6. Hoft. 59
 
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