Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
SS4 Christ; Ueber deutsche Nationalgesetzgebung,
Bewusstseyn als Nation, das Bewusstseyn einer völkerrechtlichen
Persönlichkeit, des völkerrechtlichen Ich’s, und im Gefolge hier-
von zugleich das lebendige Gefühl der Berechtigung zur nationalen
Freiheit und Selbstständigkeit* Wie der Mensch seine Ehre darin
setzt, einer Familie anzugehören, und den ausserehelichen Kin-
dern bei allen Nationen, gleichsam von Natur, wegen dieses Man-
gels ein gewisser Makel anklebt, und so wie der Begriff des
Adels auf der besonderen Ehrenhaftigkeit der Abstammung von
einer gewissen ausgezeichneten Familie beruhet, so findet auch
der Einzelne im Volke kraft seines NationaigefühJs seine Ehre
darin, gerade diesem Volke durch Geburt anzugehören; darum
ist der Ruhm seiner Nation mit seinem eigenen unzertrennlich ver-
wachsen, und die Beleidigung der Ehre seiner Nation —* der Na-
tionalehre — für ihn als die Berührung seiner empfindlichsten
Seite stets zur blutigen Rache herausfordernd! Pas Nationalge-
fühl ist für die Völker das, was für den Einzelnen das Bewusst-
seyn seiner Menschenwürde: es ist, wije diese, die Quelle jeder
Tugend, so die Quelle des ächten Patriotismus. Wehe daher dem
Volke, bei dem ein solches Nationalgefühl untergegangen ist, des-
sen Mitglieder entweder in Folge seiner allgemeinen Entartung
oder seines politischen Verfalles verächtlich in den Augen ande-
rer Nationen erscheinen, oder denen ein fremder Eroberer eine
fremde Nationalität aufzwingen will, oder die vielleicht sogar auf
der höchsten Stufe der nationalen Entwürdigung dahin gebracht
sind, die letzten Reste einer ehemaligen Nationalität selbst ab-
zuleugnen, und diese Ableugnung eines eigenen Nationalgefübls
überdies als einen Titel bei fremden Nationen geltend zu mache»,
um von denselben eine finglrte Mittheilung ihrer Nationalität zu
erlangen! Wohl dagegen dem Volke, hei welchem sich das Na-
tionalgefühl frisch und kräftig erhalten hat, wohl dem Volke,
welches bei Vergleichung seiner politischen und bürgerlichen Zu-
stände mit denen anderer Völker, Ursache hat, sich deren zu
freuen und mit erhöhtem Selbstgefühle sich vor ihnen begün-
stigt zu finden, und zu empfinden, welches Glück es sey, gerade
diese Nationalität zu besitzen! Dieses erhöhteSelbstbewusstseyn ist
der Nationalstolz, und wo er sich findet, liegt in ihm der
Beweis, dass die bürgerlichen und politischen Verhältnisse der
Nation in vollständiger Harmonie mit der Eigentümlichkeit der
Individuen entwickelt sind! Das Nationalgefühl ist aber nicht blos
physisch bedingt, es beruhet zugleich in einem geistigen Eie-
 
Annotationen