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Intelligenzblatt I.
18 4 2.

CHRONIK DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG«
Am 22. Nov. 1841 feierte die Universität Heidelberg das Ge-
burtsfest des erlauchten Restaurators der Universität, des feöchst-
seeligen Grossherzogs CARL FRIEDRICH. Der zeitige Prorec-
tor Geh. Hofrath Rosshirt hielt an diesem Tage die auch bereits
im Druck erschienene Rede^) über die justinianische und napo-
leonische Rechtssammluug in der Voraussetzung, dass alle ju-
ristische Entwicklung unter den Völkern auf historischem Wege
erfolgt, und dass weder Jüstinian, noch selbst die französische
Revolution etwas an dem ruhigen Gange der Fortentwicklung des
Rechts geändert haben. Dabei aber konnte man wohl erkennen,
dass dieser historischen Entwicklung nicht ein bestimmtes philo-
sophisches Gosetz unterliegt, so dass eine Reihe von Irrthümern
durch die Gesetzgeber und Practiker begangen, und die logische
Construction des Rechts nur allein als die eigene Manier einzelner
Rechtslehrer besonders in Deutschland erscheint. Im ersten Theile
der Arbeit ist angedeutet, was Jüstinian inseinen Pandekten hal-
bes gethan hat, indem er sie nicht genügend historisch, und
noch weniger legislativ äuffasste, sodann sind für den Codex
dessen eigene Constitutionen geprüft, da Egid v. Löhr
diese nicht dargestellt hat. Zuletzt ist geschildert, aus welchen
Quellen die drei Bücher des Code civil geschöpft sind. Im zwei-
ten Theile der Arbeit ist als ein Beleg für die historische Ent-
wicklung des Rechts mit all’ ihren Fehlern der Vor- und Nach-
zeit die Lehre de jure accrescendi dargestellt, zuerst ist bei den
Römern das jus antiquum, Julianum et Justinianeum und die be-
kannte Controverse über conjuncti des justinianischen Rechts ent-
wickelt: sofort ist dargestellt, was durch die neueren Gesetzge-
bungen in Baiern, Preussen und Oesterreich in diesem Punkte
verfügt, und von welchen Ansichten der Code civil hiebei aus-
geht, Die einzelne Lehre gibt ein Bild zu dem Gedanken, wel-
cher in dem Ganzen der Ausführung liegt. —
An der Universität fanden im Laufe des Jahres 1841. fol-
gende Veränderungen statt: Durch den Tod verlor dieselbe den
ordentlichen Professor der Rechte Dr. G. F. Walch. Zu aus-

De juris collectionibus sub auspiciis Justiniani et iSfapoleonis factis.
Simul in doctrina jaris accrescendi explicantur error es, qui hisce
legibus inter jureconsultos orti sunt Heidethergae, typis "C. Gfoos.
MDCCCXLL 33 8. ' in 4.
 
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