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Macaulay: The history of England.

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Die ersten hundert und fünfzig Seiten des ersten Bandes von Ma-
caul ey’s Werk enthalten eine Uebersicht der politischen Resultate der
Bewegungen in England von der Urzeit bis auf die Zurückrufung Carl’s II.
auf den Thron seines Vaters, also bis auf die Vernichtung der Republik.
Die Sachen, die der Verfasser behandelt, sind bekannt und die Kürze
lässt nicht zu, dass der Forscher viel Neues von ihm lernen könne; allein
die Auffassung und Darstellung ist geistreich und klar, die Behandlung
und der Zweck gebietet aber, dass der Verfasser das Eingehen ins Ein-
zelne vermeide, was uns immer gefährlich scheint, weil es zu Machtsprü-
chen führt, an denen jedoch der Verfasser nicht so reich ist, als unsere
deutschen Doctrinärs.
Die Angaben über die Resultate der republikanischen Bestrebungen
und der bürgerlichen Kriege zu Cromwell’s Zeit werden im Anfänge
des 2. Kapitels S. 153 seqq. genau und klar und, soweit es England
angeht, ganz richtig angegeben. Wollte jemand, wie man bei uns zu
thun pflegt, daraus Folgerungen für andere Länder und Völker ableiten,
so würden wir ihm doch Behutsamkeit anrathen. England hatte im gan-
zen Mittelalter eine Organisation und Regierung, welche auch dann, wenn
alle obern Sphären der Verwaltung zerrüttet oder gar zerstört waren,
fortbestand und im Leben Regel und Ordnung erhielt, sobald nach hef-
tigen Stürmen nur einzelne Augenblicke der Ruhe eintraten. Es bestand
ein Gewohnheitsrecht und ein überliefertes Volks- und Naturrecht, wel-
ches die Stelle statutarischer Verfügungen vertreten konnte, wenn diese
entbehrt wurden. Unter Cromwell war, wie bei den Türken der Ko-
ran, nöthigen Falls auch die Bibel ein weltlich Gesetzbuch, welches auch
die Episcopalen respectirten. Wir bemerken dies, um aufmerksam zu
machen, wie gefährlich es wäre, wenn man etwa auf unsere Zeiten
und Umstände und Länder das anwenden wollte, was der Verfasser sehr
geistreich von der nach den Bürgerkriegen schnell wieder hergestellten
Ruhe und von der bürgerlichen Brauchbarkeit der Soldaten Cromwell’s
im bürgerlichen Leben sagt. Man würde sich sehr irren, wenn man die
Heere der Himmelstürmer und Radikalen unserer Zeit mit den pietistischen
Heeren Cromwell’s, oder die Armeen der Croaten und der im Dienst
ergrauten Söldner, oder auch die in Africa an Raub und Mord gewohnten
Schaaren Bugeaud’s und Changarni er’s mit den royalistischen Heeren
der Zeiten Cromwell’s verwechselte. Ausserdem setzte das auch
unter Cromwell fortbestehende engliche Verwaltungssystem, die Ge-
richte und die Gesetze einen König voraus, es bezog sich Alles auf
dessen Kanzler und die vom König ernannten Oberrichter und auf sein
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