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Nr. 38. HEIDELBERGER 1852.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Schweizerisches Hecht.

Zeitschrift für schweizerisches Peecht. I. Bd. 1. Heft. Herausgegeben
von Fr. Ott, gew. Bezirksgerichtspräsident in Zürich, D. Bahn,
gew. Staatsanwalt in Zürich, J. Schnell, Civilgerichtspräsident
und Professor der Rechte in Basel, Fr. von Wyss, Professor
der Rechte in Zürich. Basel, bei Detloff (Bahnmaier's Buchhand-
lung). 1852.
Niemand, der die Rechtsgeschichte der Schweiz, die Entwickelung
ihrer Zustände und ihrer Verhältnisse zu andern Staaten, vorzüglich auch
zu Deutschland kennt und unpartheiisch die geistigen Kräfte der einzel-
nen Kantone, sowie ihre Leistungen im Fache der Gesetzgebung würdigt,
kann gleichgiltig gegen Gesetzgebungsarbeiten und rechtswissenschaftliche
Leistungen der Schweiz bleiben. Schon nach der Art der Bevölkerung der
einzelnen Kantone und nach der Wichtigkeit, welche das Recht der
Stämme, die sich nach der Völkerwanderung an bestimmten Sitzen nieder-
liessen , auch auf den Charakter des Rechts eines Bezirks ausübt, ver-
dient die Schweiz besondere Aufmerksamkeit. Wir finden in diesem Lande
überall Spuren der alten Stammesrechte der Alemannen, der Burgunder,
der Franken und Longobarden, und die verschiedenen Rechtsquellen der
Schweiz sind vorzüglich geeignet, das Studium des deutschen Rechts zu
erleichtern. Die Schweiz hat aber auch eine grosse Zahl von Rechts-
instituten, welche das deutsche Recht kennt, und die, auf den nämlichen
Ideen beruhend, bei der Gemeinsamkeit des Völkerrechtsbewusstseins und
der Schicksale, in der Schweiz auf ähnliche Art fortgebildet wurden, wie
in Deutschland z. B. das Gemeindeverhältniss, das Stammgutssystem, das
eheliche Güterrecht. Der deutsche Rechtshistoriker findet eine reiche Quelle
zum Verstehen seines Rechts in diesem Entwickelungsgange des schwei-
zerischen Rechts. Ohnehin war ungeachtet äusserer Trennung die Schweiz
durch gemeinsame Sitten, Zustände, Bildung, Sprache in materieller Ver-
bindung mit Deutschland. Die deutsche Wissenschaft übte ihren Einfluss
auch auf die Schweiz. Auf Deutschlands Universitäten befanden sich die
jungen Schweizer. Eine Eigenthümlichkeit aber, die selbst wieder wohl-
thätig wirkte, war die, dass die Schweizer mehr oder minder ebenso
mit Frankreich in naher Verbindung waren, dort einen Theil ihrer Aus-
XLY, Jahrg. 4, Doppelheft. 38
 
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