Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Nr. 3. HEIDELBERGER 1857.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Dell’ istituzione de’ Giurati per Giuseppe Pisanelli. Torino, 1856.
Wir begrüssen mit Freude die oben genannte Schrift eines geist-
reichen und praktischen Mannes über eine der wichtigsten Einrich-
tungen der Gegenwart. Der Verfasser ist Pisanelli, früher einer der
bedeutenden Advokaten Neapels, Verfasser einer guten Schrift über
Todesstrafe, jetzt als Advokat in Turin lebend. Der Verf. der eine
lange Zeit hindurch den Gang der Strafjustiz in Neapel beobachten
konnte, lebte einige Zeit in Frankreich um dort die gerichtlichen
Einrichtungen zu studiren, und machte sich mit dem Studium der
englischen Geschwornengerichte vertraut. Das Ergebniss seiner For-
schungen ist das vorliegende Werk, das wir um so mehr für be-
deutend halten, als es dem Lande angehört, in welchem das Institut
der Schwurgerichte bis zur neuesten Zeit keinen Eingang fand. Un-
sere Leser erinnern sich, dass Napoleon in jener berühmten Anrede
vom 7. Juny 1805 in Mailand an den gesetzgebenden Körper den
Italiänern erklärte, dass er nicht daran denken könnte, die Schwur-
gerichte in Italien einzuführen; selbst seinen Landsleuten, den Cor-
sikanern gab Napoleon keine Schwurgerichte; merkwürdig ist es
auch, dass bedeutende Schriftsteller Italiens, z. B. Giuliani in Ma-
cerata, Carmignani in Pisa gegen die Einführung der Gescliwornen
sich erklärten; noch in neuester Zeit enthält die durch viele treff-
liche Aufsätze beachtenswürdige Zeitschrift: La Temi in Florenz,
während das öffentliche mündliche Anklageverfahren gerühmt wird,
Aufsätze, welche gegen die Jury sich erklären. Nur in Piemont
ist seit 1848 für die Entscheidung der Pressvergehen das Schwur-
gericht eingeführt und in Malta enthält seit 1855 die vorzügliche
dem schottischen Strafverfahren nachgebildete Strafprozessordnung
auch die Schwurgerichte. In Piemont hat 1856 das Ministerium
den Kammern einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach welchem für
die Entscheidung der schweren Verbrechen Schwurgerichte einge-
führt werden sollten. Auf diese Weise erhält die Frage: ob und
unter welchen Bedingungen Schwurgerichte den Vorzug vor Staats-
richtern verdienen, für Italien eine hohe Bedeutung, und die vorlie-
gende Schrift würde schon in dieser Beziehung wichtig sein; allein
sie ist es noch in einem höheren Grade für alle Länder, weil der
Verfasser seinen Gegenstand von einem höheren Standpunkte aus
auf eine Weise behandelt, der das Werk für den Juristen eines je-
den Landes empfehlenswürdig macht. Wir finden in dem Verfasser
alle Eigenschaften, welche dem gebildeten Italiäner eigenthümlich
sind, die Frische und Lebendigkeit der Auffassung, die Neuheit der
Ideen, Scharfsinn in der Zergliederung und Klarheit der Entwicke-
L. Jahrg. 1. Heft. 3
 
Annotationen