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Nr. 22. HEIDELBERGER 1857.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Janssen’s historische Schriften über Münster und Köln.

(Schluss.)
Die übliche Form der Verwaltung behielt man zwar bei der
gewaltsamen Einigung in Köln bei, nur stand jezt an der Spitze
derselben ein Burggraf und ein Schultheiss. Der Zustand bis
zur Mitte des 13. Jahrhunderts war ganz aristokratisch in den
Städten. Von einem Misbrauch der Wahlen (Wahlcollegium)
kann also keine Rede sein, sondern die aristokratische Regierung
mit Ausschluss der freien Wahl, woran auch die Gemeinde Antheil
genommen hätte, war das Ursprüngliche. Die s. g. populäres oder
Mitglieder der Handwerksinnungen hatten bis dahin gar keine poli-
tische Stellung in der Stadt. Die Stellen, welche Arnold 1. d.
S. 406—407 anführt, beweisen gerade, dass der vulgus in der Stadt
nur als Zeuge und Beweis der Oeffentlichkeit im 12. Jahrhundert
bis 1236 genannt wird. Wann den Innungen Antheil an der städ-
tischen Verwaltungen zum ersten Male eingeräumt wurde, ist nur
durch Schlussfolgerungen aus einzelnen Thatsachen zu entnehmen.
Janssen hat das Verdienst S. 215 nachgewiesen zu haben, dass
in Köln von 1262 an eine Vertretung der Innungen beim Rathe,
als Obrigkeit neben dem Schöffencollegium stattfand. Aus Hagen’s
Aeusserung nämlich, dass die Patrizier d. h. die Richerzecheit 1262
den Vorstehern der Innungsbruderschaften erklärten: „sie seien jezt
mit ihnen gleiche Herren“, darf man allerdings jenen Schluss ziehen.
Es seien erstens die Vorsteher der Innungen keine Patrizier als Pa-
troni mehr gewesen, sondern die Zunftmeister seien aus der Innung
selbst gewählt worden. Zweitens, dass diesen aus den Innungen
hervorgegangenen Vorstehern in irgend einer Weise Antheil am
Rathe eingeräumt war. Das erstere war bekanntlich eine der For-
derungen, welche Conrad von Hochstaden schon früher an die Schöf-
fen und die Bürgermeister richtete, s. Arnold S. 426. Durchgesezt
ward aber diese Wahl aus den Innungen selbst wahrscheinlich erst
1259. Die Zünfte waren also auch autonom geworden als Conrad
von Hochstaden die 24 neue Schöffen aus den ihm ergebenen Pa-
triziern und den Innungen d. h. den populäres einsezte. Auch bei
der Wahl der Schöffen sollten die Innungsbruderschaften vertreten
sein. Arnold, der bei diesem revolutionären Eingreifen des Erzbi-
schofs in die naturgemäss entwickelte Verfassung von Köln dem
Chronisten Hagen beistimmt, hat die Parteilichkeit desselben hierin
zu wenig im Auge gehabt. Leute unfreier Herkunft konnten diese
L. Jahrg. 5. Heft. 22
 
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