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Nr. 3.

HEIDELBERGER

1858

JAHRBÜCHER DER LITERATUR
9

Amari: Die Wissenschaft der vergl. Gesetzgebung.

(Schluss.)

Hier beginnen schon die Anfänge einer vergleichenden Ge-
setzgebung, in so ferne nun um den Ursprung und die Gründe der
Gesetze gefragt wird. Auf geistreiche Weise aber auch mit Be-
weisen der Kenntniss der Geschichte weist der Verfasser cap. III
nach , wie schon bei den alten Völkern Beweise vorkamen,
dass man auf die Gesetze eines anderen Volkes Rücksicht nahm,
sie nachahmte, und dass bei Eroberungen das geschichtlich oft
vorkommende System der Persönlichkeit der Rechte z. B. in Be-
zug auf Rechtgeschäfte des eroberten Volkes oder der Fremden
dazu führte, verschiedene Gesetze zu vergleichen. Der Verfasser
beweist p. 66 wie einzelne grosse Männer ihr Hauptstreben da-
rauf richteten, die Mängel verschiedener Gesetzgebung auch durch
Hinweisung auf gute Gesetze anderer Länder darzuthun. Eine
gute Erörterung ist p. 70 über die Geschichte der Entstehung der
12 Tafeln der Römer und der Art, wie sie von den Griechen ent-
lehnt wurden, eingeschaltet. Hätte der Verf. die neuern deutschen
Forschungen darüber gekannt, so würde er wohl manche seiner Be-
hauptungen modificirt haben. Nachdem der Verf. cap. IV die ersten
Elemente der Entwickelung einer Wissenschaft der vergleichenden
Gesetzgebung zu erforschen gesucht hat, zeigt er, wie die Aufsu-
chung der Gesetze verschiedener Völker ursprünglich eine praktische
Richtung hatte, und die ersten Arbeiten nur in einer Sammlung die-
ser Gesetze bestanden, bis allmählig die grosse Aehnlichkeit so vie-
ler Gesetze von Völker, die durch Ort und Zeit von einander sehr
geschieden waren, die tiefer gehende Prüfung gründlicher Forscher
zu der Frage führte, ob nicht diese Aehnlichkeiten aus der Ab-
stammung des Rechts aus einer gemeinschaftlichen Quelle sich er-
klärt. Sobald diese Frage einmal angeregt war, musste, wie der
Verf. zeigt (p. 88) die weitere Untersuchung zur Erkenntniss füh-
ren, dass die Wissenschaft des Rechts aus zwei Elementen besteht,
nämlich aus den unveränderlichen und ewigen Grundsätzen und aus
den die Anwendung derselben und die Verschiedenheit der Gesetze
erzeugenden, den verschiedenen Zuständen der Menschen und Natio-
nen entsprechenden veränderlichen und verschiedenartigen Rücksich-
ten. Sobald der erwachte philosophische Geist nach dem Urgrund
der Dinge forschte, musste er auch dazu kommen, nach dem Grunde
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