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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — 5.1895

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Heft 1
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Schröder, Richard: Ein Brief Savigny's an einen früheren Schüler
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https://doi.org/10.11588/diglit.29062#0033
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Ein Brief Savigny’s

an einen früheren Schüler.

Mitgeteilt von

Richard Schröder.

Berlin, den 4. Mai 1849.

Sie haben mir durch Ihr geehrtes Schreiben vom 6. Dec. v. J. eine
grosse Freude gemacht, und ich muss mir Vorwürfe darüber machen,
dass ich mich durch vielfache andere Beschäftigungen habe abhalten
lassen, Ihnen früher als jetzt zu antworten.

Es ist ein seltener Fall, dass vielbeschäftigte praktische Juristen
Zeit und Lust haben, die gelehrten Studien ihrer Universitätszeit auch
noch späterhin fortzusetzen; aber eine noch weit seltnere Erscheinung
ist es, wenn dieselben solche Studien mit ihrem Lebensberuf in innere
Verbindung bringen, und so von der einen Seite das gelehrte Wissen
lebendig machen, von der anderen Seite die berufsmässige Arbeit ver-
geistigen und an die Wissenschaft anknüpfen. Diesen seltenen und er-
freulichen Anblick haben Sie mir gewährt, und Das ist es, wofür ich
Ihnen hier Dank sage.

Was nun die Sache selbst betrifft, nämlich Ihre Ansicht von dem
Zweck und der Bedeutung der Bömischen Stipulation, erläutert durch
eine Anzahl von Rechtsgeschäften, die Ihnen im wirklichen Leben vor-
gekommen sind, so halte ich dieselbe nicht nur für ganz richtig, sondern,
wenn ich sie recht verstehe, stimmt sie auch wesentlich überein mit
der Auffassung der Stipulation, welche ich in meinem System Band 5
S. 532—540 niedergelegt habe, um es zu rechtfertigen, dass die Römer
aus der Stipulation eine Condiction, nach Umständen selbst eine certi con-
dictio, wie aus einem Darlehen, gegeben haben.

Ich möchte selbst noch einen Schritt weiter gehen, ln Fällen ähn-
licher Art wie die Ihrigen konnte bei den Römern selbst ohne Stipu-
lation, wenn sich die Umstände dazu eigneten, die Darlehensklage
 
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