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Heidelberger Zeitung — 1865 (Juli bis Dezember)

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Nr. 152-177 Juli
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https://doi.org/10.11588/diglit.2786#0066

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von der ersten Kammer abgelchnt worden sei,
somit die Majorität der Stände nicht erhalten
habe.

Darwsiadt, 15. Zuli. Wie ber Wiener
„Presse" von hirr mitgetheilt wird, ist der großh.
außerordentliche 'Gesandte und bevollmächtigte
Minister am österreichischen Hofe, Frhr. Hein-
rich v. Gagern, zum wirklichen Geheimrath mit
dem Prädicat Excellenz ernannt worden.

Wiesbaden, 14. Juli. Für heute melden
wir ein artiges Pfaffcnstnckleiu. Der kcitho-
lische Pfarrer v. Linder in Oberursel verwei-
gerte die Bccrdigung eines jungen Kaufmanns,
weil derselbe die Sterbsakramente nicht em-
pfangen habe. Als der Arzt dem Pfarrer ver-
sicherte, der Kranke habe unmöglich sein nahes
Ende voraussehen können, ließ sich der Pfarrer
zwar zur Vornahme der Beerdigung herbei,
dagegen überhäufte er die Verwandten mit Vor-
würfen, weil sie nicht für die letzte Oelung
gesorgthälten, und am offenen Grabe brach er
in die Verwünschung auS: „So wahr sich die-
ses Grab schließen wird, schwöre ich, daß des
HimmelS Rache die erreichen wird, welche ver-
hindert haben, daß dem Verstorbenen die Sterbe-
sakramente gereicht worden sind." Die Ver-
wandten haben bei Gericht Klage gegen den
Pfarrer erhoben.

Nürnberg, 16. Zuli. Wie der „Nürnb.
Anz." mittheilt, passirte gestern Abend mit dem
Curierzuge auf der Reise nach Salzburg der
Großherzog von Hessen unsere Dtadt. Einige
Augenblicke vor der Abfahrt drängte sich ein
Mann in den Salonwagen, wo der Großherzog
sich befand, und konnte nur mit Aufbietung
aller Kräfte von drci Beamten der Ost- und
Staatsbahn wieder hieraus entfernt werden.

Berlin, 13. Juli. Nach der neuesten
„Prov.-Corresp." wird die Regierung sich weder
zur Auflösung des Sltzgeordnetenhauses noch zur
Umgestaltung des Wahlgesetzes oder der Ver-
fassung veranlaßt sehen. Aber „die Regierung
kann ^lnd darf nicht dulden, daß sich die Ses-
sionen wie die letzte wiederholen." Diesem
Mißbrauch zu sieuern, sei der entschiedene Wille
der Regierung, und die Mittel und Wege dazu
seien vermuthlich in den Berathungen nach
Schluß des Landtags allseitig festgestellt wor-
den. Von einer Auflösung deS LandtagS werde
die Regierung mit Rücksicht auf dcren Frucht-
losigkeit Mstand nehmen. „Die nächste Auf-
gabe der Regierung bleibt vielmehr, dnrch ihre
Thaten die Kraft des Parteitreibens zu über-
winden und zu brechen, und im Volke das
volle Bewußtsein wieder zu beleben, daß in
Preußen der König regicrt und zum Heil des
LandeS regiert. Wenn die Regierung im Ge-
gensatze gegen die nichtige Wirksamkeit des Ab-
geordnetenhauses durch kräftiges Handeln in
aücn Richttmgen ihre Macht bekundet, — wenn
die Finanzverwaltung des Staats, deren ver-
fassungömäßige Regelung an den Beschlüssen
des Abgeordnetenhauses gescheitert ist, durch
Vollmacht Sr. Majestät des Königs nach den
allbewährten preußischen Grundsätzen gewissen-
hafler Sparsamkeit zum Segen des Landes ge-
führt wird, — wenn Handel und Wandel,

zur Ausbildung ^ dem erwerblosen Alter den nö-
thigen Lebensunterhatt tn freundlichster Weise zu
reichen.

Und auch die Freude sollte der hohcn Frau noch
in reichem Maße zu Theil werden. Durch die Ver-
heirathung der zwei ältesten Söhne wurden dem
Familienkreis zwei Fürstliche Töchter zugeführt,
welche die Verewigte mit mütterlicher Liebe auf-
nahm, veren Wohlergehen Jhre tägliche Sorge
wurde, und die in Erwiederung dicser hingebenden
Zuneigung tn ihr die rrfahrungsreiche, treu lie-
dende Mutter verehrten.

Die eheliche Verbindung der beiden jüngeren
Töchter war der hohen Fürstin uicht minder eine
reiche Quelle wohlthuender Befriedigung, und die
hoffnungsvollen Enkel, welckc fich um die Groß-
mutter schaarten, fanden bei Ihr ein so inniges
Versländniß, eine so hingebende Thcilnahme für
ihr kindliches Wesen, daß auch diesc jugendlichen
Herzen Ihr schon mit wahrhaft rührender Liebe zu-
getyan waren.

welche uuter den Wirkungen des revolutionären
Parteilebens nur gelähmt und zerrüttet wür-
den, durch die treue Hand der Regierung ge-
schützt, gepfieK und bcfördert werden. — wenn
die Regierung in Verfolg der erugeschlagenen
Politik daS Ansehen Preußens nach Außen
kräftig wahrt und vermehrt, — wenn endlich
eine ernste Handhabung gesetzlicher Ordnung
und Zucht alle Versuche zur Störung des
öffentlichen Friedens wirksam ahndet uild nie-
derhält, dann wird oas monarchische Bewußt-
sein des preußischen Volkes immer mehr er-
starken und dic Fesseln des Parteiwesens end-
lich zersprengen. Die Regierung wird dann
seiner Zeit die weiteren Enlschließungen für
die daucrnde Sicherheit preußischen Wesens
und der wirklichen Landeswohlfahrt gegen die
Ausschreitungen und Gefahren parlamentari-
schen UnwesenS mit voller Zuversicht und Kraft
trcffen können.

Berlin, 16. Juli. Die „Reform" sagt in
Bezug auf das Verbot des Kölner Abgeord-
netenfestes: Unantastbar wird die Position (der
Fest - Theilnehmer), wenn man das Fest auf
daS Gürzenichbancett beschränkt, wenn man
dieses, seiner Toaste wegen, getrost im Sinne
des § 1 des Vereinsgesetzes der Polizei anzeigt
und es dicser überläßt, das Fcst durch einen
oder zwei ihrer Abgeordneten überwachen zu
lassen und dann immerhin selbst zur Auflösung
zu schreiten. DaS Fest hat dann stattgefnnden
und ein solches Ende ist politisch gewichtiger,
als jetzt etwa ein Auseinanderflaltern deS gan-
zen Projectes. Man stoße sich nicht an das
Beisammcnsein „untcr polizeilicher Aufsicht",
unsere Abgeordneten und wir werden bei den
nächften Wahlen, vielleicht schon früher, noch
ganz Anderes nicht zu scheuen haben. Aber
dann ist es vor Allem nothwendig, daß die
253 eingeladenen Ehrengäste auch möglichst
vollzählig erscheinen. Der Satz, daß die Pflicht,
ein öffentlicher Mann zu sein, mit der Kammer-
jesston selbst ihr Enoe finde, wird hier nicht
mehr vorhalten; das Fest ist durch die Hinde»
nisse, die ihm bereitet werden, eine po.itische
That geworden, bei der man sich nicht „zu
Protokolle" betheiligen kann und darf. Absage-
schreiben, und wären sie mit den allerkräftigften
Ausdrücken des Bedauerns verziert, sind hier
von keinem Werth: es ist das Vereinsrecht,
eine der wenigen, aber fundamentalen freiheit-
lichen Jnstitutionen, die wir haben, für das
wir unsere Abgeordneten einmal selber, in
Person, eintreten sehen wollen — und auf das
Vereinsrecht gründet sich das Wahlrecht." (Ver-
gleiche Köln, 16. Juni.)

Köln, 16. Juli. Gestern ist dem für näch-
sten Samstag und Sonntag anberaumten Abge-
ordnetenfest eine neue Lchwierigkeit entgegen-
getreten, indem -unser Oberbürgermeister, Herr
Bachem, insofern in den bereits bestehenden
Eonflict eingriff, daß er den Vorsitzenden oes
Comites, Herrn Stadtverordneten Classen-Kap-
pelmann, auffordern ließ, die für das Bankett
auf dem Gürzenich getroffenen Einrichtungen
beseitigen zu lassen. Herr Classen entgegnete
darauf, daß er an dem definitiv abgeschlossenen

fich widmet, liebte es, dem innersten Bedürfniß
scineS Herzens folgend, in bienstfreier Zeit das
Haus seiner fürstlichen Mutter aufzusuchen, um

hehren Mittelpunkt eines Familienlebens^ von dem
Theilnahme und Liebe, Trost und Hilfe in reicher
Fülle segnend ausströmte.

seit längerer Zeit zu den ernstesten Besorgnissen
Deranlassung gegeben. Im Ianuar 1856 hatte
sich heftiger Husten eingestellt, der ein tieferes
Leioen vermuthen ließ. Und bie Verewigtc selbst
erinnerte noch wenige Tage vor Ihrem Scheiden
an jenen Anfall als den Ausgangspunkt Jhres
Leidens.

Die hohe Fürstin bedurfte nun der größten Scho-
nung, und mußte fich auf den Verkehr in den
häuslichen Räumen beschränken.

Ein langwieriges, schmerzliches Leiden bezeichnet
die letzten Lebensjahre der hohen Frau.

Aber Seelenstärke und Selbstverläugnung mach-

Miethvertrage festhalte und es dem Oberbür-
germeister Lberlassen müsse, ftlr die Wegräu-
mung selber Sorge zu tragen, er ihn aber für
allcn ettva entstehenden Schaden civilrechtlich
veranttvortlich haltc. Die Theilnahme für das
Fest nimmt inuner größere Dimensionen an
und wird in unsercm Verfaffungs - Conflicte
eine Stelle einnehmcn. die es ohne das Verbot
nie auch nur annähernd HLtte erreichen können.

2 Äus NorddeUtfchland, im Juli.
Neulich machten wir in diesem Blatte dic Mit-
theilung, daß in dem Lübeckischen Freistaate sich
eine Aenderung in der bisherigen Einrichtung
des ^chulwesens vorbereite, indem ein staat-
liches „Obcrschulcollegium" errichtet wurde,
welchem die Leitung des gesammten Schulwesens
Lübecks übertragen ist und das den Auftrag
hat, zur folgerichtigen Durchführuug der beab-
sichtigten Verbesserungen auf Grund der ange-
genommencn — früher mitgetheilten — Grund-
sätze die geeigneten Vorschläge zu machen. Es
war vorauszusehen und wir deuteten an, daß
die Kirche, worunter die Diener derselben mit
geringer Auönahme sich gewöhnlich gern selbst
verstehen, im Hinblicke auf die auch in Lübeck
seither geübte kirchliche Allmacht über die Schule,
die zu erwartcnden Aenderungen nicht ruhig
eintreten lasscn, sondern sich zum Kampfe da-
gegen rüsteu werde. Dieser Kampf hat in Rede
und Schrift wirklich begonnen. Jn einer „Ge-
sellschaft zur Befördcrung gemeinnütziger Thätig-
keit" hat man es unternommen, nachzuweisen,
daß die lUlherischen Gemeinden in Lübeck bei
jener Aenderung in vieler Hinsicht interessirt
seien und sich dabei auf den innern Zusam-
menhang der kirchlichen Gemeinde mit der christ-
lichen Volksschule berufen. Jm Verlauf der
Begründung dieser Aufstellung, auf die wir
nicht näher eingehen können, werden neben
manchem Unbestritlenen dieselben wunderlichen
Zdeen offenbar, die wir auch anderwärts zu
vernehmen Gelegenheit hattcn, wo der Staat,
von seinem Rechle Gebrauch machend, die An-
gelegenheiten der Schule mit Ernst ergriff, um
eine gesunde Entwicklung zu veranlassen und
zu fördern.

Wir vertrauen der Festigkeit des Senates
und der Macht der von ihm vertretenen Sache,
daß die angefangene Schulreform in Lübeck
trotz der Entgegenwirkung Einzelner zum ge-
deihlichen Ziele geführl und fragliche Rechte auf
das gehörige Maß beschränkt werden, damit je
ausgedehnter dies der Fall ist, die rechte Ein-
sicht Platz greift und eine Klärung der Ver-
hältnisse zum bessern Gedeihen derselben, allge-
meiner eintritt.

Bremen, 16. Juli. Der Festzug war groß-
artig. 6000 L-chützen nahmeu daran Theil.
Die Stimmung ist ausgezeichnet. Die Ueber-
gabe der Bundesfahne durch Sigmund Müller
erfolgte um 12 Ühr. Buff, der Präsident des
Bremer Festcomites, antwortcte. Die Hitze afri-
canisch, der Festbesuch riesig.

Hamburg, 17. Zuli. Laut einer officiösen
Berliner Correspondenz des „Altonaer Merk."
und der „Hamb. Börsenhalle" .wird die preu-
ßische Rcgierung in der Angelegenheit der Ent-

! ten es Ihr möglich, die Qualen der Krankheit
: klagloS e^tragnr^nd Sich bis z^Ihrcm Schei-

leben.

So ftarb die nun in Gott ruhende Fürstin, nach-
! dem Sie die letzte Kraft im Leidenskampfe erschöpft
hatte, eines sanften Todes, umgeben von Ihren
hier anwesenden Kindern, Ihrem Fürstlichen Bru-

, Jhrem 65. Lebensjahre am 6. Iuli, AbendS 30
! Minuten nach 6 Uhr.

In dem nun vollendeten Leben der Höchstseligen
^ Großherzogin Sophie von Baden isl ein greller
! Wechsel von Freud und Leid, von Glück nnb Un-
> glM^ erkennbar.

! hohen Fra» ^cscbieden waren, so erhebend ist vie
I Stetigkeit der Willenskraft und des Gottvcrtrauens,

! welche mächtig in dem Kampfe hervortritt, der M
! diesem Leben fiegreich ausgekämpft wurde.

Die Trauer der Fürstlichen Familie, die schmerz-
! liche Theilnahme aller Derer, welche der Verewig-
! ten nabe geftanden, die ernste Stimmung dieser
! Stadt und des Landes zeugen laut von dem schwc-
i ren Verlust. der das fürstliche Haus und vaS
! Großberzogthum betroffcn bat.
 
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