Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung — 1866 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 257-282 November
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2833#0447
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
UMlbtrgtr Zeiluli«.

N» 2 ,8 Kr.itag. s N-v.mber


Commisfionsberichr betreffend I) den
Waffenstillstands-Vertrag und den
Friedens - Bertrag von Baden mit
Preußen. 2) das Berhältniß BadenS
an der Neugestaltung von Deursch-
land, an die hohe erste Kammer, erstattet von
Gcheimerath Bluntschli.

(Forlsctzung.)

4) Die süddcutschen Staaten werdcn vorerst
nicht alS Glieder dieseS norddeutschen Staatcn-
vereins betrachtet, sondern ihnen überlassen,
unter sich „in einen Verein zusammenzutreten,
dessen nationale Verbindung mit dem nord-
deutschen Bund dcr nähern Verftändigung zwi«
schen beiden vorbehalten blcibt", und der, wie
der Friedensvertrag zwischen Preußen und
Oesterreich zu Prag vom 23. August in 'Ar-
tikel IV hinzufügt, „eine internationale, unab-
hängige Existenz haben wird."

Man dachte sich also zur Zeit dieser Frie-
densverträge, daß die süddeutschen Staaten zu
einem Südbunde zusammentreten werden, wel-
cher mit dem Nordbunde eine nationale Ver-
bindung abi'chließen, im Uebrigen aber in Eu-
ropa ein eigenthümliches und selbstständigcS
Staatensystem bilden werde. Eine völkerrecht-
liche Verpflichtung, einen Südbund hcrzustellen,
haben indessen die süddeutschen Staaten nicht
übernommen, und auch Prcußen hat sich Oester-
reich gegenüber nicht verpflichtet. irgend einen
darauf aerichtcten Zwang zu übcn, oder, wenn
eine Nmhigung von anderer Seite her verjucht
werden sollte, dieselbe zu dulden. Die Slistung
eineS süddeutschen Bundes ist also sür die süd-
deutschen Staaten eine offene Frage, welche sie
nach ihrcm eigenen Urtheil über dessen Zwcck-
mäßigkeit frek beantwortcn könncn. Kommt eS
zu einem süddeutschen Bnnde, so wirv dieser
seine „nationale Verbindung" mit dem Norden
herzustellen suchen; kommt es nicht dazu, so
werden die süddeutschcn Staaten alS Einzel-
staaten dieselbe anstrcben müssen.

Wie die Zweite Kammer darin einstimmig
war, daß die Herftellung eincs dauernden süd-
deutschen StaatcnbundcS oder BllndeSstaatcS
weder wahrscheinlich noch wünschbar sci, so ist
auch Jhre Commission von der Ueberzcugung
durchdrungcn, daß die Nachtheile eineS solchcn
süddeutschen Staatcnvereins größer als ihre
Vortheile wären. Der Gegensatz zwischen Süd-
deutschland'und Norddeutschland. dcr in der
dentschcn Sprache und Literatur, in dcr Wissen-
schaft und Kunst schon seit Jahrhundertcn. in
der Jndustrie nnd dcm Halldel seit der AuS-
breitung des Zollvereins geeinigt erscheint, darf
nicht durch politlsche Trcnnungen staatlich be-
festigt und verschärft werden. Vielmehr müssen
die noch wirksamen Vorurtheile, wclche im In-
teresse ciner dynastischen und particularistischen
Zerklüftung Dcutschlands allzu lange genährt
worden sind, und die engherzigen Stammes-
antipathicn durch die staatliche Einigung nnd
Gemeinscbaft überwunden wcrden, wenn die
deutsche Nation mit ihrer reichen Anlage zu
voller und ungcstörtcr Entwicklung gelangen,
wcnn sie die Machtstellung in der Welt wieder-
gewinnen soll, auf welche sie ein natürlicheS
Rccht hat, und wenn sie ihre große Bestimmniig
für die Menschheit ganz crfüllen soll. Für die
höchsten Zicle reichen auch die Kräfte des Nor-
dens, obwohl sie weit größer sind, aiS die des
SüdenS, doch nicht aus. Nur das ganze deulsche
Volk. zu dem auch Süddeutschland gehört, ver-
mag die^ganze Aufgabe zu lösen.

Der Südbund sür sich, getrennt vom Norden,
wäre ohne wahre Einheit, obne ausreichende
VertheidigungSkraft ein Angriffs- und Entschä-
digungsobjcct für die mächtigen Nachbarn, ein
Spielball für die diplomatische Jntrique. Ohne
Seehafen, ohnc Marine, ein bloßes Binnen-

land, würde es ihm sehr schwer werden, an
dem Welthandel Theil zu haben, und kcinen-
fallS könnte dieser binncnländische Südbund zu
einem selbstständigkn Schutz des auSwärtigen
Handels gelangen, sondern würde doch genö-
thigt sein, einer andern Schutzmacht stch anzu-
schließen. Er wäre in scincr politisch unbe-
friedigten Lage der innercn Gährung auSgesctzt;
und darum würden wieder für die Südstaaten
nicht allein, sondern auch für ihre Nachbarn
neue Gefahrcn entstehen, die mit Erfolg zu be-
bekämpfen scine Autoritäten kaum stark genug
wären. Man brauchl nur au die Anmaßnng
der clericalen, von den Jesuilen beherrschten
Parlei dem Staate und der Nation gcgenüber,
oder an die Entwürfe zu einer Föderativpolitik zu
erinnern, welchc hier uud dort die Blascn an
dic Oberfläche treiben, um sich diesc Gefahrcn
anfchaulich zu machen.

Alle Jnteressen der Südstaaten und ihrer
Völker, sowcit sie gemrinsam sind, werden viel
sicherer und viel beffer durch den Anschluß an
den Nordbund zu einer gemcinsamen ReichS-
einheit befricdigt, als eS jemals durch einen
Zusammenschluß der süddeutschen Staaten für
sich allein möglich ist.

Auch wir tragen daher, in Uebereinstimmung
mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer, dar-
auf an, daß der Wunsch zu Protokoll genom-
men werde, die großh. Rcgierung wolle

den Beitritt dcr süddcutschen Staaten und
insbcsondere -BadenS in die Verbindung
mit den norddeutschkn Staatcn zur Wie-
dcrhcrstellung cineS Gcsammtdeutschlarros
als politischeu RcicheS cntschicden an
streben (Schluß folgt.)

Deutfchland.

Karlsruke, 31. Oct. 26. öffentlichc Sitz-
ung der Ersten Kammer der Landstände. Unter
dem Vorsitze des durchl. Präsideittcn, Sr.Großh.
Hoheit deS Prinzcn Wilhelm von Baden.
Jn Gegcnwart der HH Regierungscommiffäre:
Des Präsidenten des großh. StaatSministeriumS,
StaatSminister der Finanzcn, Mathy, deS
Präsidentcn dcs großh. Krikgsministcriums,
Generalleutnant Ludwig, dcS Präsidenten des
MinistcriumS des Acußern, v. Freydorf, und
dcs Präsiventen dcs großh. Ministeriums deS
Jnnern, Dr. Jolly.

Tagesordnung: Berathung des von dem Geh.
Rath Bluntschli crstatlcten Berichtö über den
WaffenstiüstandS- und FriedenSvertrag mit
Preußen und das Verhältniß BadenS an der
Neugestaltung von Deutschland.

Die Frhrn. v.G öler,v. Gemmingen und
v. Nüdt sprechen sich gegen Punkt H r» und b
deö CommissionsalitragS beßwegen aus, weil
sic ein Schutz- unv TrUtzbündniß und eine Mi-
litärconvention zwischcn Bavcn und Preußcn
allein und ohne Theilnahme von Wür-
temberg und Bayern sür gefährlich und
deShalb unrathsam halten. Gcgen diese.Ansicht
sprachen sich die HH. Negierungscommiffäre. v.
Freydorf und Jolly, ObcrgerichtSadvokat
Bertheau, Artaria, Dennig, Frhr. v.
Falkenstein, die Oberstcn v. Böcklin und
Keller, sowie Geheimcrath Bluntschli, zum
Theil in auSführlicher Begrnndung, aus.

Schließlich wird dcr Commijsionsantrag, und
zwar Ziff. 1 und Ziff. 2 I einstimmig, Ziff.
2 II a und d mit allcn gcgen dic Stimmen
der oben benannten drei Herren, welche als
einzigeS Motiv ihrer Abstimmung die vorbe-
zeichn'tc Ansicht zu Protokoll crklärt verlangen,
und Ziff. 2 llo — e glcichfalls einstimmig an-
genommcn. Schluß der Sitzung.

Karlsruke, 29. Oct. (68. öffentl. Siz-
zung der 2. Kammer. Schluß ) Generallieut-
nant Ludwig: Die Regierung könne auf den

Moll'schen Vorschlag nicht eingehen. WaS die
Mehrzählung der FeldzugSjahre in Beziehung
auf andere Kriegsbcamte, als auf das ärztliche
Personale, namentlich auf dic Verwaltnngsbes
amten betreffe, so bestehe eben einmal daö Pen-
sionSgesetz. und die Regierung habe die Pflicht,
dassclbe aufrecht zu erhalten. Wenn der Wunsch
Moll'S vou der Kammer getheilt werde, so wolle
er gerne bestrebt scin, dahin zu wirken, daß
die FelbzugSjahre allen KriegSbeamten überhaupt
künftig doppelt angerechnet werdcn. Was eine
weitere erhobene Anfrage des Vorredners be-
treffc, so bcstehe schon seit deur Jahre 1825
eine Bestimmung, daß Officiere keine Werke
schreiben dürfen, ohne vorher dem KriegSmini-
sterium davon Mittheilung zu machen. Seit
den 12 Jahren seiner Verwaltung sei er jetzt
zum erstcn Male in die Lage gekommen, wegen
Nichteinhaltens dieser Bcstimmung einzuschrei-
ten. Wenn der Abg. Moll von Ersparniffen
an der Rekrutenzahl und der Naturalverpfle-
gung gesprocken, so erwiedere er, daß die Re-
krutenzahl auf ErfahrungSsätzen, anf dem Um-
fange dcS Abgangs beruhc, und für das Jahr
1866 liege bei dem Titel Verpflegung bereits
eiil Mehraufwand von 120,000 fl. vor, worauS
also Ersparniffc nicht gezogen werden könnten.
Der Vorredner mcine weiter, man solle die
DurchschnittSfond'S in'S Mitleid ziehcn, um Er-
sparniffe zu machen. WaS könne aber durch
größere Bcurlaubungen an den Fonds für Ka-
sernixung, Msntur, Ausrüftung rc. viel erspart
wcrdeu? Moll meine, man könne bei der Jn-
fauterie 1000 Mann mehr bcurlauben; daS
sei jedoch eine Unmöglichkeit.

Lamey stcllt folgenden Antrag:

1. DaS KriegSministerium sei ermächtiqt, die
Abändcrung der vorhandenen 19,000 Ge-
wehre für Hinterladung zu bewerkstclligcn.
Die Mittcl hiczu sind aus d«r am Titel
M. ArmeccorpS für Herstellunz eines Ba-
rackenlagerS ersparten Summe v. 107,000
Gulden zu entnehmen. Für dcn Rest wird
ein außerordcntlicher Credit von 159,000
Guldcn bewilligt.

II. Den Wunsch zu Protokoll zu geben: Die
großh. Kriegsverwaltung wird thunlichft
bcstrebt sein, daß dcm durch die Abände-
rung der Gcwehrc entstehendcn Aufwand
gegenüber möglichst große Ersparniffe an
dem ordentlichen Budget eintreten.

Es sei denkbar, daß ein großeS deutscheS
Heer gegen unscrn Wunsch lange nicht zu
Stande komme, und für diesen Fall müßten
wir unser Hcer doch auf einc den übrigen Hcer-
körpcrn bczüglich der Bewaffnung ebenbürtige
Stufe stellen; dahcr könne er dem Wunsch, den
die Commission zu Protokoll erklären will, nicht
bcistimmen.

Beck ist gegen einen außerordentlichen Credit.'
Kiefer tritt dem Antrag des Abgeordneten
Lamey bei.

Wundt von H. ist, da bei der Frage der
Abänderung der Gcwehre doch auch Nücksicht
auf unsere Nachbarn zu nehmen sei, da sich
diejelben in der gleichcn Lage wie wir befinden,
gegen Art. l. des Cömmissionsantrags."

Er beantrage, die Kammer solle den Wunsch
zu Protokoll gcbcn, schon auf dem nächsten
Landtag möge die Regierung ein Gesetz. hin-
gchend anf Organisation des HeersystemS, vor-
legen, wodurch allgemeine Wehrpflicht und Her-
absctzung der- Präsenz auf ein Jahr eingeführt
werden.

Abg. Seiz schließt sich den Auöführungen
des Abg. Moll bezüglich der Verwaltungsbe-
amten an.

Abg. SachS wird dem Antrag der Commis-
sion zu Art. II. bcistimmen.

Nach einigen Bcmerkungen des Abg. Schaaff,
 
Annotationen