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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von Gemälden älterer Meister aus den Sammlungen der Herren Rentner J. Brade zu Wiesbaden, Justizrath Rudolf Wagner, † zu Landau u.A.: Versteigerung zu Köln, den 25. und 26. October 1897 — Köln, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.23567#0005
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Verkaufs-Ordnung.

Montag den 25. October S897

Nachmittags 3 USir: 1—91.

Dienstag den 26. October 1897

Vormittags 9Vs und Nachmittags 3 Uhr: 92—262.

Bedingungen.

(T^ . r r

•^©ie Sammlung ist in Köln, Breitestrasse 125—127, zugleich mit den Kunst-
-sammlungen aus denselben Nachlässen zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 23. und Sonntag den 24. October 1897

von 9—1 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besich-
tigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder
hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer zu entrichten. Die Ge-
mälde etc. werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Rekla-
mation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Meister sind zumeist nach den
früheren Inventarien beibehalten.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu theilen. Sollte über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so
wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Prozent per Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der Unterzeichnete Auctionator das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigeres wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im October 1897.

J. M. HEB ERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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