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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Berthold, Friedrich Rudolph von [Oth.]; Hartmann, Carl Georg [Oth.]; López Cepero y Ardila, Manuel [Oth.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von vortrefflichen Gemälden älterer Meister der deutschen, niederländischen, französischen, italienischen und spanischen Schulen des XV.-XVIII. Jahrhunderts: Sammlungen: Friedrich Rudolph von Berthold, † zu Dresden, Carl Georg Hartmann zu Frankfurt a.M., Dean Probst Cepero, † zu Sevilla etc. : Versteigerung zu Köln, den 9. December 1898 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.56558#0007
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V erkaufs-Ordnung.
Freitag den 9. December 1898, Vormittags 10 Uhr und Nachmittags 3 Uhr:
No. 1 bis Schluss.

Bedingungen:

Die Sammlung ist in Köln, Breitestrasse 125—127, zur Besichtigung ausgestellt:
Mittwoch den 7. und Donnerstag den 8. December 1898
von 9—1 Uhr Vormittags und 3—5 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegen-
stand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den
durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Ge-
mälde etc. werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die
Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten
Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation
berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Meister sind zumeist nach den früheren
Inventarien beibehalten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu theilen. Sollte über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so
wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um .jedem Theile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unterzeichnete Auctionator das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im December 1898.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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