Bedingungen
»ie Sammlung ist zugleich mit der Galerie alter Meister aus gleichem
Nachlasse in Köln in dem Oberlichtsaale, Breitestrasse 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:
Freitag den 8. und Samstag den 9, Mai 1903, Yormittags von 9—i und Nachmittags
von 3—6 Uhr; Sonntag den 10, Mai 1903, Yormittags von 9—2 Uhr,
Nur deo mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Be-
suchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösst-
mögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklich-
keit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn ange-
richteten Schaden zu ersetzen.
DerVerkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer
zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie
sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit
geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten,
kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reclamation berücksichtigt
werden.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammen-
zustellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem
ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafiir incl. des Aufgeldes von 10 Procent
per Nummer an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten,
widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt
werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im April 1903.
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»ie Sammlung ist zugleich mit der Galerie alter Meister aus gleichem
Nachlasse in Köln in dem Oberlichtsaale, Breitestrasse 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:
Freitag den 8. und Samstag den 9, Mai 1903, Yormittags von 9—i und Nachmittags
von 3—6 Uhr; Sonntag den 10, Mai 1903, Yormittags von 9—2 Uhr,
Nur deo mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Be-
suchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösst-
mögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklich-
keit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn ange-
richteten Schaden zu ersetzen.
DerVerkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer
zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie
sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit
geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten,
kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reclamation berücksichtigt
werden.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammen-
zustellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem
ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafiir incl. des Aufgeldes von 10 Procent
per Nummer an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten,
widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt
werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im April 1903.
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