Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog ausgewählter und vorzüglicher Gemälde moderner und älterer Meister, gerahmter moderner Kunstblätter, Handzeichnungen usw.: Sammlungen Fr. Kreisrichter Dr. Hils - Rathenow, Sanitäts-Rath Dr. Wirtz - Rendsburg und wegen Aufgabe einer norddeutschen Kunshandlung usw. ; Versteigerung zu Köln, den 14. bis 17. Dezember 1903 — Köln, 1903

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.21501#0006
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Bedingungen.

ie Sammlungen sind in Köln in den Oberlichtsälen, Breitestraße 125 — 127,
zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 12. December 1903, Vormittags von 9 — 1 Uhr und

Nachmittags von 3 — 6 Uhr;
Sonntag den 13. December 1903, Vormittags von 9 — 2 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlungen und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöghche
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben
und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden
zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer zu
entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich
befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten,
sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach
geschehenem Zuschlage keinerlei Reclamation berücksichtigt werden. Die
Namen der älteren Maler sind zumeist nach den früheren Inventarien beibehalten.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um
jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer
an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) zu leisten, widrigenfalls die
angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Auf-
bewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Dezember 190o.
 
Annotationen