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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Gemälde älterer und neuzeitiger Meister aus verschiedenem Besitz: Versteigerung zu Köln a. Rh., Mittwoch, den 10. April 1907 — Köln, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.30335#0007
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Bedingungen

fevie Sammlung ist zu Köln in dem Oberlichtsaale Breite Straße 125—127 gleichzeitig
(iLS^mit den Gemälden FelixWagner, London, und aus dem Nachlasse des Fürsten Kourakine
zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 6. April 1907, vormittags von 10 bis 1 Uhr
und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, und

Sonntag den 7. Aprd sowie Montag den 8. Aprii 1907, je vormittags von 10 bis 1 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gemälde die größtmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gemälde
durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt werde. Jeder hat den durch
ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die
Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten
Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Rekla-
mation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Maler sind nach dem früheren
Inventar beibehalten.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu bestimmen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 Prozent per Nummer an die Firma
J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

KÖLN, im März 1907.
 
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