kirnst - und gewerbetreibende, wissenschaftlich gebildete Völ-
ker. Was wir anderswo zerstreut zusammen/suohen, finden wir
hier vereiniget; was bei andern Nationen schon längst in die
Vergangenheit zurückgeglitten ist und blostf der Geschichte
angehört, steht hier noch in der Gegenwart vor Augen. Alle
Epochen der Geschichfe^sind in Asien in der Gegenwart gleich-
sam in einem Zeitpunkte zusammengedrängt ; was anderswo nach-
einander folgt, steht hier gleichzeitig nebeneinander. Zwar
ist Asien noch jetfzt grossenteils einefür die Wissenschaft
unentdeckte Welt; der grösste Teil von dem ungeheuren Mittel-
asien ist uns selbst geographisch rtfooh sehr unvollständig
bekannt . Moch dunkler liegt die Unwissenheit über dem wunder-
baren Tibet und über mehreren Teilen des von den Europäern
bewohnten und zum 2311 unterjochten Indiens. Selbst in den
uns näher bekannten Gegenden bleiben in unserm Wissen grosse,
wahrscheinlich niemals auszufüllende Lücken. Manche sehr rei-
che Schätze liegen zwar da, unverborgen, sind aber noch nicht
dem Europäer zugänglich geworden, wie ist das, was wir da
vor uns sehen, allmä^i^ geworden? Auf diese geschichtliche
Frage erhalten wir dort meistens nur eine dunkle, unbefrie-
digende Antwort ./Ehe wir die asiatische Gesetzgebung im Ein-
zelnen betrachten, müssen wir, um uns in dem ungeheuren ^
nicht zu verlieren, die verschiedenen Haupt&foftyorläufig
absendern, einige allgemeine Gesichtspunkte festse^zen und
die verschiedenen Haupt zweige des grossen Stammes asiati-
scher Gesetzgebung betrachten. Wahrscheinlich hängen alle
scheinbar noch so verschiedenen Gesetzgebungen Asiens ge-
schichtlich eng miteinander zusammen; von einem Punkte ging
wahrscheinlich^wie alle Bevölkerung^ so auch alle Kultur der
asiatischen Staaten aus; alle Gesetzgebungen sind aw wahr-
scheinlich nur abgeleitete Ströme feines Hauptstroms , foner
ker. Was wir anderswo zerstreut zusammen/suohen, finden wir
hier vereiniget; was bei andern Nationen schon längst in die
Vergangenheit zurückgeglitten ist und blostf der Geschichte
angehört, steht hier noch in der Gegenwart vor Augen. Alle
Epochen der Geschichfe^sind in Asien in der Gegenwart gleich-
sam in einem Zeitpunkte zusammengedrängt ; was anderswo nach-
einander folgt, steht hier gleichzeitig nebeneinander. Zwar
ist Asien noch jetfzt grossenteils einefür die Wissenschaft
unentdeckte Welt; der grösste Teil von dem ungeheuren Mittel-
asien ist uns selbst geographisch rtfooh sehr unvollständig
bekannt . Moch dunkler liegt die Unwissenheit über dem wunder-
baren Tibet und über mehreren Teilen des von den Europäern
bewohnten und zum 2311 unterjochten Indiens. Selbst in den
uns näher bekannten Gegenden bleiben in unserm Wissen grosse,
wahrscheinlich niemals auszufüllende Lücken. Manche sehr rei-
che Schätze liegen zwar da, unverborgen, sind aber noch nicht
dem Europäer zugänglich geworden, wie ist das, was wir da
vor uns sehen, allmä^i^ geworden? Auf diese geschichtliche
Frage erhalten wir dort meistens nur eine dunkle, unbefrie-
digende Antwort ./Ehe wir die asiatische Gesetzgebung im Ein-
zelnen betrachten, müssen wir, um uns in dem ungeheuren ^
nicht zu verlieren, die verschiedenen Haupt&foftyorläufig
absendern, einige allgemeine Gesichtspunkte festse^zen und
die verschiedenen Haupt zweige des grossen Stammes asiati-
scher Gesetzgebung betrachten. Wahrscheinlich hängen alle
scheinbar noch so verschiedenen Gesetzgebungen Asiens ge-
schichtlich eng miteinander zusammen; von einem Punkte ging
wahrscheinlich^wie alle Bevölkerung^ so auch alle Kultur der
asiatischen Staaten aus; alle Gesetzgebungen sind aw wahr-
scheinlich nur abgeleitete Ströme feines Hauptstroms , foner