An Dr.ErichJbermayer Heidelberg,Friesenberg 1 a
27.9.48.
Lieber Herr Ebermayer !
haben Sie vielen Dank für Ihre Verteidigernovellen,die
ich mit brenendem Interesse sofort nach Empfang gelesen
habe.Uber die erste Novelle habe ich den Eindruck nicht
ändern können,den ich schon in ihrer Urfassung hatte,von
der damals "Das Tier"betitelten Erzählung. Mir ist das
Erinnerungsbild geblieben,wie wir uns in einem Speisewagei
gegenüber sassen und über diese Erzählung redeten.
Die zweite Novelle dagegen scheint mir ausgezeichnet ge-
glückt zu sein,besonders feinsinnig^ aber die dritte^in
ihrer Darstellung der gänzlichen Unklärbarkeit der Rechts-
frage scheint sie mir geradezu eine Warnung für die Recht-
sprechung zu sein.Ihren Schluss freilich habe ich kürzlici
einem Prüfling im Referendarexamen vorgelegt und von ihm
auch die doppelte Kritik erzielt,das"mangels Beweises" in
die Urteilsgründe gehört,nicht in den Urteilstenor,und
dem Freigesprochenen die Kosten des Verfahrens nicht auf-
erlegt werden konnten. Entschuldigen diese juristische
Pedanterie !
Ich habe mich vor kurzem von meinem Lehramt zurückgezogen,
um mich der Fertigstellung geplanter wissenschaftlicher
Arbeiten widmen zu können. Es würde mich freuen,in der
immerhin grossem Musse der mir noch bleibenden Jahre von
Ihnen öfter noch hören und besonders auch lesen zu können
Mit herzlichen Grüssen auch von meiner Frau
Ihr
Radbruch
27.9.48.
Lieber Herr Ebermayer !
haben Sie vielen Dank für Ihre Verteidigernovellen,die
ich mit brenendem Interesse sofort nach Empfang gelesen
habe.Uber die erste Novelle habe ich den Eindruck nicht
ändern können,den ich schon in ihrer Urfassung hatte,von
der damals "Das Tier"betitelten Erzählung. Mir ist das
Erinnerungsbild geblieben,wie wir uns in einem Speisewagei
gegenüber sassen und über diese Erzählung redeten.
Die zweite Novelle dagegen scheint mir ausgezeichnet ge-
glückt zu sein,besonders feinsinnig^ aber die dritte^in
ihrer Darstellung der gänzlichen Unklärbarkeit der Rechts-
frage scheint sie mir geradezu eine Warnung für die Recht-
sprechung zu sein.Ihren Schluss freilich habe ich kürzlici
einem Prüfling im Referendarexamen vorgelegt und von ihm
auch die doppelte Kritik erzielt,das"mangels Beweises" in
die Urteilsgründe gehört,nicht in den Urteilstenor,und
dem Freigesprochenen die Kosten des Verfahrens nicht auf-
erlegt werden konnten. Entschuldigen diese juristische
Pedanterie !
Ich habe mich vor kurzem von meinem Lehramt zurückgezogen,
um mich der Fertigstellung geplanter wissenschaftlicher
Arbeiten widmen zu können. Es würde mich freuen,in der
immerhin grossem Musse der mir noch bleibenden Jahre von
Ihnen öfter noch hören und besonders auch lesen zu können
Mit herzlichen Grüssen auch von meiner Frau
Ihr
Radbruch