Heidelberg^ den 22.3. 1904.
3 8», los
Ich bin fröhlichster Stimmung und ohne alle Bedenken, trotz der
Unsicherheit der Verwirklichung des Heidelberger Planes. Ich arbeite
auf jeden Fall auf die Habilitation los. Am liebsten wäre es mir na-
türlich, wenn es mir gelänge, in Heidelberg anzukommen; denn mit Strass
bürg oder Tübingen (?) scheint es mir noch sehr zweifelhaft zu sein.
Doch wie es auch kommen mag, auf keinen Fall würde ja die Hegelarbeit
für mich inner!5 ch verloren sein, selbst wenn ich nirgend-feine Habili-
tation damit erreiche. . - - - -
Ich bin sehr neugierig, was mi^ meiner Rechtsphilosophie werden
wird. Das 19.Jahrhundert ist sehr arm an rechtsphilosophischen Erzeug-
nissen. Fast alles Wertvolle steht schon besser bei Hegel. In der Rechts-
wissenschaftslehre ist allerdings fast alles erst von der Zukunft zu
erwarten, sodass ich es an Ausblicken nicht werde fehlen lassen.
Ich habe gestern noch den Schluss von Webers Aufsatz gelesen, aus
dem hervorgeht, dass der Terminus »Idealtypus» zwar anfechtbar aber
doch wohl nur terminologisch anfechtbar ist und keine weiteren sachli-
chen Verwirrungen anstiftet. Webers Aufsatz liegt zum Teil ganz in der
auch von mir gedachten Richtung, manches antizipiert er geradezu. Frei-
lich muss noch vieles methodologisch unterwühlt werden, was Weber auch
selbst bereitwillig zugab.
3 8», los
Ich bin fröhlichster Stimmung und ohne alle Bedenken, trotz der
Unsicherheit der Verwirklichung des Heidelberger Planes. Ich arbeite
auf jeden Fall auf die Habilitation los. Am liebsten wäre es mir na-
türlich, wenn es mir gelänge, in Heidelberg anzukommen; denn mit Strass
bürg oder Tübingen (?) scheint es mir noch sehr zweifelhaft zu sein.
Doch wie es auch kommen mag, auf keinen Fall würde ja die Hegelarbeit
für mich inner!5 ch verloren sein, selbst wenn ich nirgend-feine Habili-
tation damit erreiche. . - - - -
Ich bin sehr neugierig, was mi^ meiner Rechtsphilosophie werden
wird. Das 19.Jahrhundert ist sehr arm an rechtsphilosophischen Erzeug-
nissen. Fast alles Wertvolle steht schon besser bei Hegel. In der Rechts-
wissenschaftslehre ist allerdings fast alles erst von der Zukunft zu
erwarten, sodass ich es an Ausblicken nicht werde fehlen lassen.
Ich habe gestern noch den Schluss von Webers Aufsatz gelesen, aus
dem hervorgeht, dass der Terminus »Idealtypus» zwar anfechtbar aber
doch wohl nur terminologisch anfechtbar ist und keine weiteren sachli-
chen Verwirrungen anstiftet. Webers Aufsatz liegt zum Teil ganz in der
auch von mir gedachten Richtung, manches antizipiert er geradezu. Frei-
lich muss noch vieles methodologisch unterwühlt werden, was Weber auch
selbst bereitwillig zugab.