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(Fortsetzung des Briefes vom 29.4.1904.)
alles mündlich viel besser sagen zu können und sodann gibt es Jetzt
auch noch garnicht viel zu berichten. Ich werde mich wahrscheinlich
auf einen einzigen allerdings sehr wichtigen Unterschied zwischen der
Kantischen und Hegelschen Moral- und Rechtsphilosophie beschränken. Er
besteht darin, dass für Kant der abstrakte und formelle Menschenwert
der einzige Endwert ist, für Hegel dagegen nicht. Für Hegel hat auch
etwas anderes letzten Wert; dieses andere konstruiert Kant aus seinen
abstrakten Werteinheiten und deshalb macht ihm Hegel den Vorwurf des
Wertetomismus, Wertkollektivismus. Fichte geht nur ein wenig über das
Kantische Wertungsschema hinaus, bewusster Schelling und Schleier-
macher und später viele, am einseitigsten Jedoch Hegel. Diese Gegen-
sätze müssen gründlicher gefasst werden als in meinem Fichtebuch, be-
sonders in ihrer besonderen Anwendung auf das Gebiet des «objektiven
Geistes« bei Hebel. Die Geschiehtsphilosophle ist hierbei mit einbe-
griffen. Die Ueberschrlft meiner Arbeit konnte vielleicht trotzdem
sehr glücklich lauten: Hegels Staatsbegriff. Denn der Staatsbegriff
ist nach mancher Richtung hin das fruchtbarste Symbol seiner Wertdngs -
art. Den Zusammenhang mit der theoretischen Philosophie (Dialektik) w$de
ich weglassen, damit nicht aus den Monaten Jahre werde-n. . . . * •>
(Fortsetzung des Briefes vom 29.4.1904.)
alles mündlich viel besser sagen zu können und sodann gibt es Jetzt
auch noch garnicht viel zu berichten. Ich werde mich wahrscheinlich
auf einen einzigen allerdings sehr wichtigen Unterschied zwischen der
Kantischen und Hegelschen Moral- und Rechtsphilosophie beschränken. Er
besteht darin, dass für Kant der abstrakte und formelle Menschenwert
der einzige Endwert ist, für Hegel dagegen nicht. Für Hegel hat auch
etwas anderes letzten Wert; dieses andere konstruiert Kant aus seinen
abstrakten Werteinheiten und deshalb macht ihm Hegel den Vorwurf des
Wertetomismus, Wertkollektivismus. Fichte geht nur ein wenig über das
Kantische Wertungsschema hinaus, bewusster Schelling und Schleier-
macher und später viele, am einseitigsten Jedoch Hegel. Diese Gegen-
sätze müssen gründlicher gefasst werden als in meinem Fichtebuch, be-
sonders in ihrer besonderen Anwendung auf das Gebiet des «objektiven
Geistes« bei Hebel. Die Geschiehtsphilosophle ist hierbei mit einbe-
griffen. Die Ueberschrlft meiner Arbeit konnte vielleicht trotzdem
sehr glücklich lauten: Hegels Staatsbegriff. Denn der Staatsbegriff
ist nach mancher Richtung hin das fruchtbarste Symbol seiner Wertdngs -
art. Den Zusammenhang mit der theoretischen Philosophie (Dialektik) w$de
ich weglassen, damit nicht aus den Monaten Jahre werde-n. . . . * •>