den 11.11.1904
UlQtZj(V
Ich habe Jetzt in einer noch nicht sfebr schönen Fassung den
grössten Teil des dritten Abschnittes fertig. Jedoch fehlen noch gerade
di© ganz unentbehrlichen Andeutungen über methodologische Probleme des
Strafrechts. Ich lasse schon sowieso fast alles weg, was man heutzutage
unter Eechtsphilosophie versteht, indem ich es kurzweg in das Gebiet
der »allgemeinen Hechtslehre» verweise. Gerade im Strafrecht beginnt
Setzt eine methodologische Bewegung, und auch auf Sie werden die Straf-
rechtler Jetzt aufmerksam. Mein dritter Abschnitt enthalt natürlich
nur vage Andeutungen, die niemandem weniger Ueberre»hungen bereiten
•können als Ihnen. ..
UlQtZj(V
Ich habe Jetzt in einer noch nicht sfebr schönen Fassung den
grössten Teil des dritten Abschnittes fertig. Jedoch fehlen noch gerade
di© ganz unentbehrlichen Andeutungen über methodologische Probleme des
Strafrechts. Ich lasse schon sowieso fast alles weg, was man heutzutage
unter Eechtsphilosophie versteht, indem ich es kurzweg in das Gebiet
der »allgemeinen Hechtslehre» verweise. Gerade im Strafrecht beginnt
Setzt eine methodologische Bewegung, und auch auf Sie werden die Straf-
rechtler Jetzt aufmerksam. Mein dritter Abschnitt enthalt natürlich
nur vage Andeutungen, die niemandem weniger Ueberre»hungen bereiten
•können als Ihnen. ..