1r-6r
Gerichtsordnung für die Stadt Dürkheim aufgerichtet durch Johann Bock, Abt, Johann Brodt, Prior und den Convent des Klosters Limburg und durch die Grafen Friedrich und Emich von Leiningen, 23. März 1416 (Anfang fehlt)
6v-10r
Weistum der dreien ungebotenen jahrgeding, so die gemein zu Dürkheim im Frohn- oder Limburgischen Schaffnereihof daselbst iedesmahls weist
10v-12r
Martins-Weistum zu Dürkheim
12v-15r
Auszug Limpurgischer freyheiten zu Dürkheim und wie weit sich der grafen zu Leiningen gerechtsame allda erstreckt.
15v-28v
Vertrag zwischen der Pfalz (Pleikard von Helmstadt, Administrator des Stifts Limburg) und Leiningen wegen der strittigen Gerechtsame zu Dürkheim, 25. November 1609
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